Die Verzögerungen beim Einlösen von E-Rezepten aufgrund fehlender Signatur des Arztes oder der Ärztin sind ein massives Problem in den Apotheken. Staatssekretär Edgar Franke (SPD) hat darauf eine einfache Antwort: Die Praxis muss sicherstellen, dass jede Verordnung sofort freigegeben wird.
Der CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger wollte wissen, wie die Bundesregierung die Verzögerungsprobleme lösen und den zusätzlich entstehenden Aufwand gerade für ältere Patientinnen und Patienten minimieren will.
Darauf teilt Franke für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit: „Damit Patientinnen und Patienten möglichst schnell ihre Verordnungen in der Apotheke einlösen können, sollten Ärztinnen und Ärzte E-Rezepte direkt nach der Verordnung in der Sprechstunde digital signieren.“
Er verweist auf entsprechende Empfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Gematik, bei der Erstellung von E-Rezepten die Komfortsignatur zu nutzen. „Wenn dies der Fall ist, können Rezepte unmittelbar mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei der Apotheke, per App oder als Ausdruck eingelöst werden.“
Vor allem Apotheken in Ärztehäuser berichten, dass sie seit Jahresanfang immer wieder E-Rezepte nicht beliefern konnten, weil sie von der Praxis noch nicht signiert waren. Nicht selten verloren sie dann die Kundinnen und Kunden komplett: Gerade auf dem Land bedeuten solche Verzögerungen zusätzliche Wege, denn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss zum Abrufen vom Fachdienst eingesteckt werden.
Eine Lösung könnte das „Card Link“ genannte Verfahren bieten, für das die Gematik demnächst eine Spezifikation vorlegen will. Hierbei halten die Versicherten ihre NFC-fähige eGK ans Handy und können so das E-Rezept via Apotheken-App selbst abrufen und einlösen. Ursprünglich entwickelt für die ausländischen Versender, könnte das Verfahren auch für Plattformen und zum Einlösen auf Distanz genutzt werden – auch für Fälle, in denen der Arzt noch nicht signiert hat und der Versicherte nicht mehr in der Apotheke steht.
Eine Antwort des BMG auf eine Anfrage von Dr. Markus Reichel (CDU) zeigt, dass das Verfahren nach Zulassung schnell flächendeckend genutzt werden könnte. Demnach hatten zum Jahreswechsel von den 74,5 Millionen Versicherten schon 67,6 Millionen eine NFC-eGK. Zum Vergleich: Ein Jahr zuvor waren es erst 52,2 Millionen gewesen.
Über eine PIN für ihre eGK verfügen demnach nur 1,7 Millionen Versicherte (Vorjahr: 653.000). Allerdings kann laut BMG alternativ zur eGK und PIN auch der elektronische Personalausweis mit PIN zur Identifizierung und Authentifizierung für TI-Anwendungen und -dienste verwendet werden. „Eine eGK mit PIN ist also nicht zwingend für die Versicherten erforderlich.“
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