Fosfomycin statt Novalgin: E-Rezept falsch übermittelt Nadine Tröbitscher, 01.02.2024 14:53 Uhr
Das E-Rezept kann die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gefährden. In einzelnen Fällen wurde beispielsweise das falsche Präparat in der Apothekensoftware angezeigt. Zum Glück konnten durch die Achtsamkeit der Apotheken Falschabgaben verhindert werden.
Was ist passiert? Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt berichtet über konkrete Fälle, bei denen das verordnete Arzneimittel nicht durch die Apotheke abgerufen wurde. In einem Fall hatte die Praxis Amlodipin verordnet, nach Übernahme vom Fachdienst wurde im Kassenprogramm jedoch Bisoprolol angezeigt. In einem anderen Fall war Novalgin in Tablettenform rezeptiert, abgerufen wurde jedoch Fosfomycin. Eine Falschabgabe hätte die Therapie gefährden und für die Versicherten ein gesundheitliches Risiko darstellen können.
Hinzukommen weitere Herausforderungen, beispielsweise eine doppelte Belieferung von Ulunar Breezhaler zu 90 Stück. Ein E-Rezept wurde beliefert, ein weiteres für denselben Patienten wurde wegen nicht sofortiger Verfügbarkeit zurückgegeben. Doch vom Versicherten kam die Rückmeldung, dass er in einer anderen Apotheke nochmals Ulunar zu 90 Stück erhalten habe.
Auch das Freitextfeld macht Probleme. Einige Kassenprogramme könnten nur schwer erkennen, ob es sich um eine Freitextverordnung oder eine Arzneimittelverordnung per PZN handele. So wurde laut Kammer aus einer Freitextverordnung mit Dosierplan zusätzlich ein neues Arzneimittel „Olanzapin 2,5 mg“ angezeigt.
Die Fehlermeldungen kommen nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern auch aus Brandenburg.
Was bedeutet das für Apotheken?
Apotheken sollen besonders wachsam sein, um eventuelle Fehler erkennen und beheben zu können. „Wir bitten daher um erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich möglicher fehlerhafter Präparateanzeigen im Kassenprogramm“, heißt es. Zudem sollen Art und Häufigkeit der auftretenden Probleme zu erfasst und der Kammer und AMTS-Risiken der Arzneimittelkommission (AMK) übermittel werden.
Was können die Gründe sein?
Die der Apothekerkammer gemeldeten Pannen ließen häufig Fehler in der technischen Umsetzung der Verordnung und Datenübersetzung als wahrscheinlich erscheinen, heißt es. Um das Problem zu beheben, müsse die Meldung aber an die für technische Probleme zuständige Stelle erfolgen. Dazu hat die Gematik der Kammer bereits Hinweise für den Meldeweg gegeben.
Apotheken sollen als erstes den Fehler beim Support ihres Softwareanbieters melden. So könnten bereits Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgabeprozess zu optimieren. Bei gravierenden AMTS-Fälle sollte außerdem Kammer informiert werden. Diese solle die Fälle sammeln und an die Gematik übermitteln. Zudem bestehe die Möglichkeit, eine anonyme Meldung ans Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu schicken – „Meldung versorgungsrelevanter Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendung der Telematikinfrastruktur“.