Probleme mit TI-Anwendungen

Fehlende Erprobung: Zahnärzte schießen gegen Gematik APOTHEKE ADHOC, 11.11.2021 14:59 Uhr

Mehraufwand ohne Nutzen: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung kritisiert das Vorgehen der Gematik bei zentralen Digitalisierungsprojekten. Foto: shutterstock.com/ Yuri Gurevich
Berlin - 

Die Kritik der Ärzteschaft an der Arbeit der Gematik reißt nicht ab. Jetzt haben sich die Zahnärzte zu Wort gemeldet und werfen ihr vor, digitale Neuerungen im Gesundheitswesen ohne ausreichende Erprobung während der Corona-Pandemie in den Markt zu drücken. Den Nutzen hätten allein die Kassen, den Ärger hingegen die Leistungserbringer.

„Für Praxen bringt die Digitalisierung derzeit nur Mehrarbeit und Mehraufwand mit sich, während Krankenkassen die Arbeit erleichtert werden soll. So entstehen bei den Heilberufen Frust und Verunsicherung, obwohl dort Vertrauen doch so dringend benötigt würde“, erklärt Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des KZBV. Hendges traut den Beteuerungen seitens der Gematik nicht, dass die Erprobung technisch ohne erhebliche Probleme laufe, im Gegenteil laufe es beispielsweise bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alles andere als rund: „Wie befürchtet und von uns immer wieder angemahnt, treten momentan viele Fehler auf, die bei ausreichender Testung und umsichtiger Einführung der eAU vermeidbar gewesen wären.“

Die Gematik sei von ihren Trägern frühzeitig mit einem Feldtest beauftragt worden, der dann immer weiter verschoben wurde. „Das hatte zur Folge, dass die letzten Kassen erst am vorgesehenen Starttag der eAU ans Netz gingen – zu spät, um Fehler lokalisieren und beheben zu können! Das absehbare Chaos zeigt exemplarisch: Massenanwendungen der Telematikinfrastruktur sollten nicht ohne in Tests nachgewiesene Marktreife umgesetzt werden – schon gar nicht in Zeiten einer Pandemie, in denen das Gesundheitssystem ohnehin vielfach am Limit arbeitet.“

KZBV-Vorstandschef Wolfgang Eßler geht noch weiter und stellt Forderungen an die Gematik: „Diese bleiben klar und eindeutig: Digitale und technische Innovationen müssen für die Zahnärzteschaft zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und für die Patientenversorgung erkennbaren Mehrwert entfalten. Dazu müssen unsere Berufswirklichkeit und die Belange der Anwender konsequent in den Blick genommen werden.“ So müsse die TI für Heilberufe substanzielle Erleichterungen und Entlastungen im Versorgungsalltag mit sich bringen, etwa bei Anamnesen und Diagnosen. „Dann hätten Praxen mehr Zeit für ihre Patienten.“

Auch wenn es besonders bei der eAU weiterhin Probleme gebe, fordert die KZBV ihre Mitglieder weiterhin dazu auf, sich spätestens bis zum 1. Januar 2022 mit den nötigen Komponenten auszustatten, um das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren technisch unterstützen zu können. Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll ab Januar digital auf direktem Weg von Zahnarzt- oder Arztpraxen an die zuständige Kasse erfolgen. Für die sichere Übermittlung der Daten kann dabei ausschließlich der Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt werden. Zudem ist in Praxen ein eZahnarztausweis für die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Da die technischen Voraussetzungen für die Infrastruktur derzeit nicht flächendeckend zur Verfügung stehe, gibt es bei der eAU seit 1. Oktober eine Übergangsregelung für die vertragszahnärztliche und die vertragsärztliche Versorgung: Praxen können demnach bis zum 31. Dezember die Daten der Arbeitsunfähigkeit entweder mit der SMC-B-Karte die eAU signieren, wenn der eZahnarztausweis Probleme bereitet, oder nach dem bisherigen Papierverfahren unter Verwendung der Formulare Muster 1a bis 1d erfassen und das Muster 1a über die Versicherte oder den Versicherten an die Kasse übermitteln. Ab 1. Januar 2022 soll das papiergebundene Verfahren endgültig auslaufen und die Meldung einer eAU aus dem Praxisverwaltungsyystem an die Kasse dann mit Hilfe von KIM und dem eZahnarztausweis komplett digital erfolgen.

Aufgrund komplexer Meldewege soll dann schrittweise auf ein rein digitales Verfahren umgestellt werden: Ab 1. Juli 2022 soll die Kasse Arbeitgebern erstmals die für sie bestimmten AU-Daten digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung stellen. Patienten unterrichten ihren Arbeitgeber wie bisher über die Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann die Meldung dann bei der Kasse abrufen. Patienten bekommen in der Praxis weiterhin Papierausdrucke für ihre Unterlagen.