Zur stufenweisen Einführung des E-Rezepts sind noch viele Fragen offen. Die Gematik hat die wichtigsten Aspekte zusammengetragen und liefert Antworten.
Über die Regionen hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und deren regionale Leistungserbringerorganisationen bereits im Vorfeld der Gesellschafterbeschlussfassung abgestimmt. Entscheidungskriterien waren:
Die stufenweise Einführung startet in den Pilot-Praxen und -Krankenhäuser der zwei Regionen am 1. September 2022 mit dem Ziel, die Überführung in eine Routine zu etablieren, um so schnellstmöglich die Flächenabdeckung zu erreichen. Das heißt in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein wird das E-Rezept mehr und mehr (hochlaufend) in den Versorgungsprozess integriert. Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt. Stand heute ist angedacht, drei Monate später – nachdem die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben – in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die Einführung umzusetzen.
Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes sind die medizinischen Einrichtungen in allen Regionen angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Dies ist auch außerhalb der benannten und im Fokus stehenden Regionen möglich und angeraten. Wir gehen davon aus, dass die Einführung bis zum Frühjahr 2023 abgeschlossen sein wird.
Dann erfolgt das Verfahren analog zu bisheriger bundesweiter Testphase: Probleme werden gemeinsam von der Gematik, ihren Gesellschaftern und den beteiligten Industriepartnern bewertet, Maßnahmen definiert und die Probleme beseitigt.
Die Gematik wurde von den Gesellschaftern beauftragt zu prüfen, ob und welche Anreizsysteme zur Teilnahme an der Stufe 1 kurzfristig etabliert werden könnten, um schnellstmöglich sowohl weitere Regionen zu gewinnen als auch die für den Phasen-/Regionsübergang gesetzten Ziele zu erreichen. Die Gematik wird dazu Vorschläge unterbreiten, über die die Gesellschafter anschließend innerhalb von zwei Wochen entscheiden.
Ab dem 1. September werden die Apotheken in ganz Deutschland elektronische Rezepte annehmen. Die E-Rezept App und die Website www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de informieren die Versicherten darüber, welche Apotheken E-Rezepte schon heute annehmen können.
Das Muster 16 ist weiterhin als Ersatzverfahren für die Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimitteln zu verwenden, sofern technische Umstände die Nutzung des E-Rezeptes nicht ermöglichen. Daher werden alle Apotheken auch weiterhin Muster 16 annehmen. Für weitere Verordnungstypen wie Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel hat das Muster 16 auch in den kommenden Jahren noch seine bisherige Bedeutung und ist zu verwenden.
Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 weiterhin verwendet.
Zu den Qualitätskriterien für die aktuell laufende bundesweite Testphase gehören:
Basis für den genannten 1.September 2022 ist die Hochrechnung der aktuellen Zahlen eingelöster E-Rezepte plus eingepreister Abrechnungsdauer von vier bis acht Wochen. Die 30.000 E-Rezepte werden voraussichtlich im Laufe des Juni 2022 dispensiert und dann im Juli abgerechnet. Eine Bewertung der Qualitätskriterien der bundesweiten Testphase erfolgt dann spätestens im August, rechtzeitig vor dem 1. September 2022.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Qualitätskriterien Anfang September noch nicht erreicht sind; Ende Juli/Anfang August haben wir darüber auch Gewissheit.
Der Anteil der Systeme welche E-Rezepte bereits erfolgreich erstellt haben liegt bei über 80 Prozent (bezogen auf die, die auch die erforderliche KBV-Zertifizierung haben).
Die Verfügbarkeit der zentralen Dienste liegt seit Jahresbeginn bei 99,99 Prozent und somit über den von der Gesellschafterversammlung beschlossenen 99,9 Prozent.
Alle Kassen haben über den GKV bestätigt, E-Rezepte zur Abrechnung annehmen zu können. Die Mehrheit der Kassen haben dies auch bereits getan (Stand Ende April für die Abrechnungen von E-Rezepten des Monats März).
Schwere offenen Fehler gibt es nicht.
Grundsätzlich lässt eine Hochrechnung anhand dieser aktuellen Zahlen den Schluss zu, dass die Qualitätskriterien absehbar Ende Juli 2022 erfüllt sein werden. (Siehe auch 2.)
Das Datum gilt als Orientierungsmarke und, um Klarheit über den Starttermin für die stufenweise Einführung zu schaffen
Grundsätzlich sollten alle Krankenhäuser und Praxen bereits jetzt anfangen, sich auf das E-Rezept vorzubereiten. Der stufenweise Rollout hat zum Ziel das E-Rezept in eine Routine zu überführen, um eine schnellstmögliche Flächendeckung zu erreichen. Bis zum Start der verbindlichen Nutzung des E-Rezeptes sind alle Leistungserbringer angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Nichtsdestotrotz besteht keine explizite Pflicht für die Ärzte in der ab September festgelegten benannten Region 1 E-Rezepte auszustellen.
Der Prozess der Verordnungen von Zytostatika und damit verbundener Begleitmedikation wird von der geplanten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ausgenommen und in einem unabhängigen Verfahren getestet. Die Anpassungen am Fachdienst und in den Softwaresystemen der Ärzte, Apotheken und insbesondere der Krankenhäuser werden derzeit vorgenommen und zunächst in einer Testumgebung geprüft. Ab Ende 2022 wird voraussichtlich die separate Testphase starten.
Die Gematik wird prüfen,ob und welche Anreizsysteme zur Teilnahme an der Stufe 1 kurzfristig etabliert werden können und diese mit den Gesellschaftern abstimmen.
Die etablierten Regelprozesse mittels der bereitstehenden Supportstrukturen gelten weiterhin. Für die Leistungserbringer sind dies gemäß deren vertraglichen Vereinbarungen ihre VPN-Zugangsdienst-Anbieter sowie Dienstleister vor Ort (DVO).
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