ePA kommt schrittweise und ohne OTC Nadine Tröbitscher, 28.11.2024 14:50 Uhr
Im Januar geht es los – zur Monatsmitte startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Pilotregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Der bundesweite Rollout beginnt einen Monat später; ab Mitte Februar. Was Apotheken wissen müssen, hat die Gematik in einem Leitfaden zusammengestellt. Fest steht: Die ePA kommt zum Start ohne OTC-Daten.
Der Starttermin der ePA steht, doch ob und in welchem Umfang Versicherte die elektronische Patientenakte nutzen, entscheiden sie selbst. Der Opt-out-ePA kann von Nutzer:innen in ihrer Kassen-ePA-App oder gegenüber der Ombudstelle der Kasse widersprochen werden.
Nur drei Tage Zugriff
Auch die Zugriffsdauer können die Versicherten selbst festlegen. Als Standard gelten drei Tage für den Behandlungskontext. Damit die Apotheke Zugriff auf den Behandlungskontext hat, muss die Karte in der Apotheke eingesteckt werden. Bei einer Beratung am Telefon oder im Pflegeheim und wenn auch sonst keine eGK gesteckt werden kann, kann nicht auf die ePA zugegriffen werden.
Welchen Zugriff Apotheker:innen auf die ePA haben, hat der Gesetzgeber festgelegt. Standardmäßiger Zugriff besteht auf die Medikationsliste (eML) und die elektronische Impfdokumentation. Diese Daten können nicht nur eingesehen, sondern auch angelegt und aktualisiert werden. Aber nur im festgelegten zeitlichen Rahmen von drei Tagen nach dem Einlesen der Karte. Weitere Daten können nur eingesehen werden.
In folgenden Fällen ist derzeit kein Zugriff auf die ePA möglich:
- E-Rezept wird über E-Rezept-App oder den QR-Code auf dem Papierrezept eingelöst
- Papierrezept wird eingelöst
- Selbstzahler-E-Rezept über OTC-Präparate oder Nahrungsergänzungsmittel wird mithilfe des E-Rezept-Tokens oder QR-Codes aus der E-Rezept-App oder ePA-App eingelöst
- OTC-Präparate und Nahrungsergänzungsmittel sind auf einem Papierrezept verordnet oder werden im Rahmen der Selbstmedikation gekauft
Diese Angaben sollen Versicherte laut Gematik künftig selbst in ihre ePA eintragen können.
Auf Wunsch der Versicherten können zudem elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen hinterlegt werden.
Außerdem soll in einem „späteren ePA-Update“ der Medikationsplan (eMP), in dem vertiefende Informationen zur Medikation, wie Einnahmehinweise und Dosierungen, festgehalten werden können, hinzukommen.