Nach vielen Verzögerungen

ePA: Heutiger Start an breiter Front

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Berlin -

Heute startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Testregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen – in letzterer ohne Apotheken. Nun bekommen nach und nach zudem alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte von ihrer Kasse angelegt – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Doch bei der Pilotphase gibt es weitere Einschränkungen. So gibt es die ePA zunächst nur in rund 300 ausgewählten Einrichtungen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert. 

Nach vielen Verzögerungen gehen elektronische Patientenakten (ePA) auf breiter Front als „ePA für alle“ an den Start. Ab Mittwoch bekommen alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte von ihrer Kasse angelegt, außer es erfolgte eine konkrete Ablehnung dieser. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Befunde, Laborwerte und Angaben zu Arzneimitteln sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Das soll die Behandlungen besser und sicherer machen.

Die Akte könne unter anderem helfen, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu vermeiden, weil dokumentiert sei, welche der Patient bereits nehme, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet enorme Verbesserungen für die Versorgung und die Forschung.

Bevor der flächendeckende Rollout kommt, beginnt heute zunächst die Testphase. Doch diese erfolgt anders als ursprünglich geplant. So sind in Nordrhein-Westfalen die Apotheken außen vor, nachdem Sicherheitsforschende des Chaos Computer Clubs (CCC) Lücken im System der ePA aufgedeckt hatten. Genau diese sind nun auch der Grund, warum die Pilotphase mit weiteren Einschränkungen startet, nämlich ausschließlich in Einrichtungen, die an der Erprobung teilnehmen.

Damit reagiere die Gematik laut der KBV auf die festgestellten „Mängel in der Sicherheitsarchitektur“. Besonders gravierend sei, „dass auf beliebig viele elektronische Patientenakte zugegriffen werden kann, ohne dass eine Gesundheitskarte des Versicherten gesteckt und der Behandlungskontext hergestellt wurde“, wie KBV-Vorstandmitglied Dr. Sibylle Steiner betont.

Pilotphase: ePA nur in teilnehmenden Einrichtungen

Rund 230 Arztpraxen sind in den drei Modellregionen an der Testphase beteiligt, auch einige Krankenhäuser und Apotheken nehmen teil – insgesamt sind es laut KBV rund 300 Einrichtungen. Und nur diese haben ab heute Zugriff auf die ePA und dürfen sie entsprechend lesen. So wird beispielsweise das für die Nutzung notwendige Update der Praxissoftware für die ePA 3.0 nur in den Testpraxen installiert und freigeschaltet.

„In allen anderen Praxen kann die Akte erst nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung genutzt werden“, so die KBV. Auch die teilnehmenden Test-Apotheken bekommen entsprechende Erweiterungen in ihrer Software. „Stand jetzt gehen wir von einem Abschluss des Roll-outs bei den registrierten Testpraxen am Ende der Kalenderwoche vier aus“, erklärt beispielsweise auch Jens Naumann, Geschäftsführer beim PVS-Anbieter Medatixx.

Erst mit dem Start des bundesweiten Rollouts erfolge demnach die Freischaltung für alle Leistungserbringer in der TI. Wann dieser erfolgt, hängt laut dem BMG und der Gematik vom Verlauf der Testphase ab, die mehrere Wochen umfassen soll. Ursprünglich war der 15. Februar als Starttermin angedacht. Doch nun sollen zuvor erst die entsprechenden Schwachstellen behoben werden.

Auch das Anlegen der ePA für Versicherte durch die Kassen erfolgt laut der KBV schrittweise. Demnach werde zwar ab heute damit begonnen, die Akten für alle Versicherten anzulegen, die nicht von der Opt-out-Option Gebrauch gemacht haben. Dabei sollen jedoch zunächst alte ePA-Akten migriert werden. „Danach erfolgt die Anlage der Akten in den Modellregionen und erst dann die deutschlandweite Ausstattung“, so die KBV. Dafür, wie Versicherte von ihrer Kasse erfahren, dass eine ePA für sie bereitsteht, gibt es verschiedene Vorgehensweisen, wie es beim GKV-Spitzenverband heißt – etwa als Push-Nachricht in der Kassen-App oder mit einer Info auf der Homepage.

Als wählbares Angebot, um das sich Versicherte aktiv kümmern müssen waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie wurden aber kaum verwendet. Daher wurde mit einem Gesetz der Ampel-Koalition das Prinzip umgekehrt: Jetzt sollen alle eine E-Akte bekommen, außer man widerspricht dem aktiv.

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