Die elektronische Patientenakte (ePA) „für alle“ wird in Pilotregionen getestet. Der bundesweite Rollout lässt noch auf sich warten – der Start wurde auf das zweite Quartal verschoben. Doch Apotheken sollten rechtzeitig vorbreitet sein, denn sie müssen gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) einen Nachweis erbringen, dass sie alle notwendigen Anwendungen haben. Fehlt dieser, wird die TI-Pauschale gekürzt.
Apotheken müssen gegenüber dem NNF die „ePA für alle“ nachweisen. Grundlage ist die TI-Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Darin heißt es: „Nach Einführung neuer Anwendungen, Komponenten und Dienste hat die Apotheke gegenüber der Abrechnungsstelle innerhalb von drei Monaten einen Nachweis der Ausstattung mit den gesetzlich erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten einzureichen.“
Der Nachweis ist nötig, um die volle TI-Pauschale zu erhalten, sonst kann der NNF diese kürzen. Gemäß der Festlegung bleiben Apotheken nach der verpflichtenden Anwendung der ePA noch drei Monate, die Nachweise beizubringen.
Wie der NNF informiert, nutzen viele Softwarehäuser die Möglichkeit, den notwendigen Nachweis direkt aus dem Apothekenverwaltungssystem zu übermitteln. Sollte das Softwarehaus die Meldung nicht auslösen, können Apotheken den Nachweis auch manuell übermitteln. Die Prüfpflicht, ob der NNF den Nachweis erhalten hat, liegt bei den Apotheken.
Noch bevor die Testphase der ePA gestartet ist, haben Sicherheitsforschende des Chaos Computer Clubs (CCC) auf Sicherheitslücken aufmerksam gemacht. Dennoch wurde am Start festgehalten. Seit Mitte Januar wird die ePA somit in rund 300 Einrichtungen – Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern – getestet.
Die ePA muss sich nun in den Modellregionen bewähren und die notwendige Systemstabilität aufweisen – und zusätzliche technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit müssen in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) final umgesetzt werden.
Das Problem: Dies erfordert mehr Zeit als ursprünglich geplant, sodass der ab Mitte Februar angedachte flächendeckende Rollout der ePA frühestens im April beginnen kann. Auch der weitere Zeitplan rund um die ePA und die damit verbundenen Funktionen muss angepasst werden. So ist die Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP) vertagt, der die aktuell angewendete Medikation von Patient:innen enthalten und aktiv auch von den Apotheken mit OTC-Käufen befüllt werden soll. Erst im März 2026 soll das sogenannte Major Release ePA 3.1.2 erfolgen.