Elektronische Patientenakte

ePa: Datenschützer hat Bedenken

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Berlin -

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, hat Zweifel an der geplanten Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte (ePa). Aktuell seien viele Fragen noch nicht beantwortet, er sei daher skeptisch, sagte Kelber im Interview der Woche des Deutschlandfunks.

Durch die Widerspruchslösung werde zudem Misstrauen gegen Patientinnen und Patienten ausgestrahlt. „Nach dem Motto, Du hast sie bisher nicht gut genug genutzt, jetzt muss ich Dich zu Deinem Glück zwingen“, kritisierte Kelber. Dabei habe die ePa in der aktuellen Form kaum Nutzen.

Die E-Akte gibt es seit 2021, bisher auf freiwilliger Basis. Es handelt sich um einen persönlichen Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Die gebündelten Informationen sollen unter anderem Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

Derzeit haben allerdings nicht einmal 1 Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePa. Die Regierung strebt einen Zielwert von 80 Prozent an. Die Krankenkassen sollen dafür bis zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePa einrichten – es sei denn, die Patientinnen und Patienten widersprechen aktiv.

Kelber kritisierte viele offene Fragen. So sei unklar, wer bestimmte Daten einspeise und wie man sie eventuell sperren könne. Offen sei etwa auch, ob Daten aus psychotherapeutischer Behandlung einfließen sollten und welche Möglichkeiten die Patienten bekämen, schnell ihre Daten anzuschauen. „Man hätte, glaube ich, erst mal die Leistung dieses Systems hochfahren können“, sagte Kelber.

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