Zur Belieferung von E-Rezepten müssen Apotheker:innen ab Januar 2022 ihren elektronischen Heilberufsausweis nutzen. Auch PTA sollen einen Ausweis erhalten – der elektronische Berufsausweis soll ab kommendem Jahr für alle Gesundheitsberufe ausgestellt werden. Den Anfang machen im Oktober dieses Jahres die Physiotherapeuten, Hebammen und das Pflegepersonal.
Auch PTA sollen einen elektronischen Berufsausweis erhalten, darüber informiert der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (BVpta). „Der Pilotbetrieb zur Ausgabe der eBA startet im Oktober 2021 mit Physiotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen. Die Aufnahme des Regelbetriebes ist für das 1. Quartal 2022 geplant. In diesem Verlauf beginnt dann auch die Ausgabe der eBA für PTA“, heißt es seitens des Verbandes. Die Erstellung der eBA ist bundesrechtlich geregelt. Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen mit dem elektronischen Ausweis ausgestattet werden. Da PTA ebenfalls Rezepte beliefern, sei auch für diese Berufsgruppe ein elektronischer Nachweis nötig. Für die reibungslose Arbeit im Handverkauf wird ein eBA unerlässlich, so der Verband.
Zuständig für die Erstellung der eBA ist das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). „Das eGBr arbeitet mit sogenannten ‚bestätigenden Stellen‘ zusammen, für den PTA Beruf sind dies die unteren Gesundheitsbehörden (Bezirksregierungen und Gesundheitsämter)“, erklärt der BVpta. Um den Praxisbezug sicherzustellen wurde ein eigener Fachbeirat eingerichtet. „Der eGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem die oben genannten Berufsgruppen gemeinsam vertreten sind und bietet eine Plattform, um Anforderungen an die eBA und die Telematikinfrastruktur zu formulieren und diese an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Bundesebene zu transportieren. Der BVpta ist seit dem Jahr 2010 Mitglied dieses Fachbeirates und gestaltet seit dieser Zeit sämtliche Entwicklungen des eBA für PTA aktiv mit.“
Welche Kosten pro Antrag für die PTA zu zahlen sind, ist aktuell noch nicht geklärt. Für Apotheker:innen fallen Kosten in Höhe von 534 Euro für die Dauer von fünf Jahren an (die Kosten für die laufende Bereitstellung belaufen sich aktuell auf 7,48 Euro monatlich). Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass einmalig die Kosten für den HBA aller Apotheker in öffentlichen Apotheken in Höhe von 449 Euro netto erstattet werden.
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