Eine revolutionäre Luftnummer – geliefert in 10 Minuten Alexander Müller, 06.05.2022 10:44 Uhr
Die große Revolution oder eine ganz große Luftnummer – die mit Millionen vollgepumpten Lieferdienste stellen die Branche noch immer vor Rätsel. Ist das Geschäftsmodell tragfähig, ist es überhaupt rechtlich zulässig? Aktuell wird noch mehr Fantasie verkauft als bei den Versendern an der Börse. Die scheinen auch noch nicht so recht zu wissen, was sie von den neuen Widersachern halten sollen. Ein Kommentar von Alexander Müller.
Beim Abendessen liegt der Akutbedarf auf der Hand: Wer Hunger hat, will seine Pizza möglichst schnell bekommen. Als „use case“ für die Schnelllieferdienste von Medikamenten wird mit hoher Verlässlichkeit die „Familie mit dem fieberkranken Kind“ genannt. Selbst wenn das stimmt, dürfte ein Geschäftsmodell eher nicht „fliegen“, wenn es hauptsächlich auf dem Expressversand von ohnehin chronisch knappem Paracetamol-Saft fußt. Und von ein paar Hipstern im Prenzlauer Berg lässt sich das Modell wohl auch nicht finanzieren.
Tatsächlich zeigen erste Auswertungen, dass bislang vor allem Corona- und Schwangerschaftstests, Kosmetik und Vitamine mit hohem Zeitdruck in die Privatwohnungen/häusliche Quarantäne verbracht wurden. Die Warenkörbe sind zu klein, die Margen bei OTC zu gering. Und dass das E-Rezept der „Gamechanger“ für die Schnelllieferdienste wird, ist nur auf den ersten Blick naheliegend: Denn ein Chroniker, der alle drei Monate ein neues Rezept benötigt, wird seine Versorgung kaum im 30-Minuten-Takt planen.
Im Markt mehren sich die Zweifel: Kurando zieht sich aus Düsseldorf zurück, weil kein Bedarf da war. Wenn die Nachfrage in der kaufkräftigen Landeshauptstadt auf Platz 7 der größten deutschen Städte nicht ausreicht, wie viel Hoffnung auf Anschluss dürfen sich dann Mannheim, Augsburg oder Kiel machen – von Kleinstädten ganz abgesehen. Ein noch drastischeres Beispiel: Die Plattform Medikamendo hat nur in Hamburg getestet und sofort wieder aufgegeben. Fazit der Macher: Das lohnt sich nicht.
Es ist das eigentlich seit Jahren bekannte Problem der sehr teuren letzten Meile. Selbst wenn man seine Fahrradkuriere unterirdisch bezahlt und in ausgegründeten Unternehmergesellschaften anstellt, ist der logistische und damit finanzielle Aufwand wegen des absurden Zeitversprechens extrem hoch. Bis zum Tag, an dem die Drohnen fliegen, dürfte sich daran nichts ändern. Jede Apothekeninhaberin und jeder Inhaber weiß, dass mit dem Botendienst kein Geld verdient wird.
Versender bewerten Lieferdienste unterschiedlich
Und doch sollte man die Konzepte noch nicht abschreiben, dafür fließt einfach viel zu viel Geld: Shop Apotheke zahlt selbst jetzt noch einen zweistelligen Millionenbetrag für First A; und das dürfte nicht nur ein Investment zur Stützung des Aktienkurses gewesen sein. Auf der anderen Seite hält Dr. Oliver Scheel, CEO des Mitbewerbers apo.com Group, überhaupt nichts von den Lieferkonzepten und im Allgemeinen „same-day“ für vollkommen überbewertet. „Der Bereich wird durch die traditionelle Apotheke sehr gut abgedeckt. Als reine Online-Apotheke sind wir strukturell gar nicht in der Lage, den Akutbedarf zu decken.“ Da macht sich einer ehrlich.
Bleiben die rechtlichen Fragen: Viel zu viel wird dabei über das Wesen des Boten und die Weisungshoheit gestritten. Das sind vermeintliche juristische Schwachstellen, die sich über vertragliche Konstruktionen nach der ersten Welle der Abmahnungen recht leicht schützen lassen. Entscheidender dürfte die Kernfrage zum Apothekenrecht sein: Dürfen Apotheken umsatzbezogene Provisionen bezahlen, wenn über eine Plattform Aufträge ins Haus kommen? Und dürfen Kapitalgesellschaften auf ihren Websites und in ihren Apps apothekenpflichtige Produkte anbieten, auch wenn die am Ende formal von einer Apotheke verkauft werden? Hier wird es schwierig genug, eine klare Grenze zu ziehen zwischen einer klassischen Dienstleistung (wie dem Erstellen einer Apotheken-Website) und einer versteckten Unternehmensbeteiligung. Nicht zuletzt könnte auch die Einschränkung der freien Apothekenwahl noch Thema werden, wenn die Lieferdienste mit Gebietsschutz arbeiten.
Nutzerdaten werden weitergegeben
Jüngst kam noch Datenthema dazu: Mobilsicher.de hat mit dem eigenen App-Checker belegt, dass die Apps von Versendern und Plattformen die Daten zu gesuchten Arzneimittelnamen an Werbedienstleister in den USA weitergeben. Der Tipp an die Apotheken lautet, sich die Verträge über die Haftung für den Datenverkehr genau anzusehen. Und selbst wenn die Apotheke rechtlich abgesichert ist, fällt jeder Verstoß des Bringdienstes auf sie als Vertragspartner des Kunden zurück. Oder eben nicht – und das wäre noch schlimmer. Denn in diesem Fall hätte der Kunde endgültig nicht mehr das Gefühl, von einer Apotheke versorgt zu werden.