eGK-Rezepte: Zwei Softwarehäuser sind ready Patrick Hollstein, 01.07.2023 08:52 Uhr
Für Patientinnen und Patienten startet eine neue Möglichkeit zum Einlösen elektronischer Rezepte. Ab 1. Juli soll dies in ersten Apotheken mit der Versichertenkarte der Krankenkasse gehen. Bis Ende des Monats sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken diesen neuen Weg per Karte anbieten.
Versicherte müssen die Karte dafür in ein Lesegerät in der Apotheke einstecken, eine Geheimzahl wird nicht benötigt. Bisher sind E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels schon über eine extra Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf eine rasche Verbreitung des neuen Verfahrens. „Das E-Rezept macht Verordnung und Abgabe von Medikamenten sicherer, schneller und einfacher“, so der SPD-Politiker. Am Anfang werde die Nutzung langsam anlaufen, weil sich die Praxen daran gewöhnen müssten. „Mit dem neuen Einlöseweg über die Versichertenkarte wird das E-Rezept aber praxistauglich und Standard.“
Pharmatechnik hat sich schon einsatzbereit gemeldet, genauso wie CGM Lauer. Da auch einzelne Kasse schon startklar sind, wurden dem Vernehmen nach schon erste E-Rezepte für die Techniker Krankenkasse mit der eGK eingelöst. Allerdings wird damit gerechnet, dass der neue Einlöseweg vermutlich erst im Laufe des Monats oder zum 1. August umgesetzt wird.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte kürzlich vor falschen Erwartungen gewarnt, dass von Samstag an schon in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten. Geplant ist, dass ab 1. Januar eine gesetzliche Verpflichtung dazu eingeführt werden soll.
Die E-Rezepte werden nach Ministeriumsangaben auf einem zentralen Server (E-Rezept-Fachdienst) in der geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens gespeichert. Beim Einstecken der Versichertenkarte wird die Apotheke autorisiert, E-Rezepte des jeweiligen Versicherten von dort abzurufen und einzulösen. Es würden keine E-Rezepte auf der Versichertenkarte gespeichert, bei den Karten seien daher auch keine technischen Anpassungen notwendig, hieß es. Die Möglichkeiten per E-Rezept-App oder Papierausdruck könnten auch weiter genutzt werden.