eGK-Rezepte: Erst jede zweite Praxis bereit Patrick Hollstein, 04.07.2023 15:10 Uhr
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin kritisiert die Vorgehensweise des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), kurzfristig und ohne ausreichende Testmöglichkeiten die Ausstellung des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den Praxen einzuführen.
„Wie üblich nimmt Herr Lauterbach keine Rücksicht auf diejenigen, die seine Schnellschüsse umsetzen müssen. Das Chaos, dass der Bundesminister damit auslöst, müssen wieder einmal die Praxen ausbaden“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin. „Bevor der Minister solche Entscheidungen trifft, sollte er sich ein Bild von der Situation vor Ort machen. Aktuell können viele Praxen das E-Rezept noch gar nicht anwenden, weil zahlreiche PVS-Anbieter die dafür benötigte Software noch nicht bereitstellen konnten.“
Laut KV ist etwa die Hälfte der Berliner Praxen technisch in der Lage, E-Rezepte über die eGK auszustellen – vorausgesetzt, die TI-Technik funktioniert im Praxisalltag störungsfrei. Unklar sei bisher auch, wie viele Berliner Apotheken das E-Rezept über diesen Weg einlösen können.
„So wie der bisher angebotene Weg über die E-Rezept-App ist auch die Möglichkeit über die eGK unausgereift. Das zeigt uns, dass der Gesetzgeber nichts dazu gelernt hat“, heißt es weiter. Das sehe man auch bei der bundesweit verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024, die gegen die Stimmen der Vertragsärzt:innen durchgesetzt wurde.
Ein halbes Jahr sei zu kurz, um alle technischen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu räumen. „Können die Praxen den Einführungstermin nicht halten, droht ihnen erneut ein Honorarabzug. Hier muss es ein Umdenken geben. Und zwar sofort“, fordert der KV-Vorstand. Die Vertragsärztinnen und -ärzte befürworteten die Digitalisierung und unterstützten deren Einführung – „allerdings nicht in übereilten Hau-Ruck-Verfahren“.