Digitalisierung

eGK-E-Rezept: Alle Softwarehäuser startklar

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Berlin -

Seit dem 1. Juli können Versicherte das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Doch bislang war dies noch nicht flächendeckend möglich. Jetzt sind jedoch die technischen Voraussetzungen für alle Softwarehäuser geschaffen.

Gesetzlich Versicherte haben drei Möglichkeiten ein E-Rezept einzulösen – per E-Rezept-App, per Papierausdruck und durch Stecken der eGK. Seit letztere Option möglich ist, laufen in den Apotheken auch mehr E-Rezepte auf. Zum Start war ein Drittel der Apotheken noch nicht eGK-ready. Nur zwei Softwarehäuser waren zum Start bereit. Eigentlich sollten Ende Juli alle Softwarehäuser so weit sein. Doch einige Anbieter von Warenwirtschaftssystemen hatten sich über ihren Verband Adas darauf verständigt, den Juli noch zum Probebetrieb nutzen zu können und sich das Plazet von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Deutschem Apothekerverband (DAV) abgeholt. Jetzt können alle Warenwirtschaftssysteme die eGK-Lösung umsetzen.

Im August wurden erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte pro Woche eingelöst. Tendenz steigend. „Wir sehen eine deutliche Zunahme der eingelösten E-Rezepte und liegen jetzt insgesamt bei mehr als drei Millionen. Es steigen nun auch mehr Ärztinnen und Ärzte auf das E-Rezept um. Das ist gut – aber insgesamt brauchen wir mehr Tempo, denn es gilt, die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung zu nutzen. Das Feedback aus Praxen und Apotheken zeigt, dass das E-Rezept und der eGK-Weg zuverlässig funktionieren. Es gibt also keinen Grund mehr, mit der Nutzung des E-Rezeptes zu warten“, betont Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken.

Dass nun die technischen Voraussetzungen für den Einlöseweg per eGK in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen sind, freut auch den DAV-Vorsitzenden Dr. Hans-Peter-Hubmann. „Wir geben einen neuen technischen Impuls und haben damit einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der Einführung des E-Rezepts in Deutschland erreicht.“ Zwar seien die Apotheken schon lange bereit für das E-Rezept, doch nun sei das Einlösen per eGK flächendeckend möglich. „Wir freuen uns, dass immer mehr E-Rezepte in den Apotheken ankommen und ermutigen die Arztpraxen, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen“, so Hubmann weiter.

Auf der eGK gespeichert ist die Verordnung nicht. Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept und lädt es in die Telematikinfrastruktur – möglich ist dies auch im Rahmen der Videosprechstunde. Der/die Patient:in geht in die Apotheke, legt die eGK vor. Diese wird eingescannt und das pharmazeutische Personal kann auf das E-Rezept – auf dem E-Rezept-Server – zugreifen und die Verordnung beliefern. Eine PIN wird nicht benötigt.

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