E-Rezepte im Krankenhaus Alexandra Negt, 18.09.2021 08:45 Uhr
Ab Januar sollen auch im Krankenhaus E-Rezepte zum Klinikalltag gehören. Die Abläufe in der Krankenhausapotheke unterscheiden sich stark von denen in der Offizin – nicht zuletzt deshalb fürchten Apotheker:innen Chaos bei der Zytoherstellung & Co.
In Krankenhäusern erscheinen die klassischen rosa Rezepte weniger präsent als in der stationären Apotheke, dennoch existieren sie. Denn auch im Krankenhaus erfolgt die Herstellung von Infusionen, Schmerzpumpen & Co. auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen. Das Besondere: Im Krankenhaus sind beide an der Arzneimittelbelieferung beteiligten Parteien unter einem Dach – die Ärzt:innen arbeiten gemeinsam mit den Apotheker:innen Tür an Tür. Dennoch benötigen beide Berufszweige unterschiedliche Konnektoren. Im Rahmen der diesjährigen Expopharm erläutern Dr. Matthias Leclerc, Thomas Otto, Ivo Weiss und Kashefy Zarmal von Noventi, wie das E-Rezept in den Klinikalltag eingebunden werden könnte.
Da das E-Rezept ab Januar 2022 verpflichtend genutzt werden muss, setzt sich Noventi zum Ziel, alle beteiligten Akteure in die Etablierung im Alltag zu integrieren. Es seien vor allem die Klinikapotheker gewesen, die sich zunächst von der Politik vergessen fühlten. Die Abläufe in der Klinik sind anders. Krankenhausapotheken benötigen zum Teil abweichende, individuelle Lösungen beim E-Rezept. Im Klinikalltag werden häufig Rezepturen angefertigt, bevor die eigentliche Muster-16-Verordnung vorliegt. Damit dieses Vorgehen auch weiterhin praktiziert werden kann, können Apotheker:innen auch vor dem Ausstellen der E-Verordnung mit der Herstellung beginnen.
Durch die Änderungsvereinbarung Arzneimittelabrechnung gemäß §300 Abs. 3 SGB V vom 1. September sind Krankenhausapotheken rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie eine Infusion oder andere parenterale Rezeptur herstellen und abgeben, bevor die E-Verordnung vorliegt. Labore können wählen, ob sie direkt nach der Herstellung oder nach der Übertragung der Dispensierinformationen taxieren. Unter Dispensierdaten versteht man die Daten des tatsächlich abgegebenen Arzneimittels. Wie die Apotheken taxieren möchten, bleibt die freie Entscheidung. Je nach verwendeter Software wird es Schnittstellen zu den alltäglich verwendeten Laborprogrammen (Steribase, Zenzy, Cato) geben. Somit kann entweder wie gewohnt oder innerhalb der E-Rezept-Software taxiert werden.