Digitalgesetz vor Verabschiedung

E-Rezept: Woche der Entscheidung

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Berlin -

Diese Woche wird es spannend in Sachen E-Rezept: Bundestag und Bundesrat müssten den beiden Digitalgesetzen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zustimmen, damit diese rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten können. Anderenfalls drohten beim E-Rezept weitere Verzögerungen.

Mit zwei Jahren Verspätung soll das E-Rezept ab 1. Januar verpflichtend eingeführt werden. Dazu müsste allerdings das Digitalgesetz (DigiG) rechtzeitig in Kraft treten, das genauso wie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) erst noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss.

Die Zeit wird knapp: In erster Runde haben die beiden Digitalgesetze schon am 20. Oktober den Bundesrat und am 9. November den Bundestag passiert. Aber die 2./.3. Lesung steht noch aus. Im Bundestag wurden beide Gesetze jetzt am Donnerstag auf die Tagesordnung genommen, im Bundesrat findet sich bei der Sitzung einen Tag später noch kein Eintrag. Das kann sich allerdings im Laufe der Woche noch ändern. Passiert das nicht, wäre die nächste Sitzung der Länderkammer erst am 2. Februar.

Nach der Verabschiedung müssen die Gesetze auch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Zumindest hier sollte nichts schiefgehen; regelmäßig werden Gesetze auch noch kurz vor Weihnachten oder auch zwischen den Jahren verkündet. Andererseits hatte das UPD-Gesetz mit der Verlängerung der Abgabeerleichterung im Frühjahr wochenlang auf die Unterschrift warten müssen.

Zumindest inhaltlich soll es keine Stolperstellen mehr geben: Dem Vernehmen nach soll die Sache dadurch erleichtert werden, dass strittige Punkte herausgelöst und später per Verordnung gelöst werden sollen.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtert werden, mit dem Digitalgesetz (DigiG) sollen E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePa) verpflichtend werden. Außerdem sind einige kleinere Regelungen enthalten, etwa:

NFC-Lösung für Versender

Ebenfalls in dieser Woche könnte die vorläufige Spezifikation des von den Versendern entwickelten Alternativverfahrens veröffentlicht werden. Bei den allermeisten E-Rezepten wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke gesteckt – das geht im Versandhandel natürlich nicht. Daher hat der Branchenverband EAEP (European Association of E-Pharmacies) eine eigene Technologie für die Übermittlung des E-Rezepts entwickelt: Versicherte müssen ihre NFC-fähige eGK auf das NFC-fähige Telefon halten. Dann erfolgt automatisch die Aufforderung, die letzten sechs Ziffern der Kartennummer einzugeben. Sobald dies geschehen ist, können die Patienten über die App der jeweiligen Versandapotheke ihre E-Rezepte einsehen und in den Warenkorb legen.

Erklärtes Ziel ist es, dass die Gematik das Verfahren zu einem eigenen Produkt macht. Dann könnte es nicht nur von den beiden großen Versendern DocMorris und Shop Apotheke genutzt werden, sondern von allen Apotheken. Damit die NFC-Variante ein offizielles Produkt der Gematik wird, müsste es zunächst eine technische Spezifikation geben. Und selbst dann würde es nach Expertenmeinung ein halbes Jahr dauern, bis diese final veröffentlicht werden könnte. Der verpflichtende Start könnte zunächst ohne die Versender stattfinden.

Interim-Chef für Gematik

Am heutigen Montag findet derweil noch eine Gesellschafterversammlung der Gematik statt. Dort soll Dr. Florian Hartge zum Interims-Geschäftsführer bestellt werden. Hartge ist derzeit Chief Production Officer und soll den Stuhl freihalten für den Nachfolger von Dr. Markus Leyck Dieken, der Ende des Jahres von Bord geht.

Offenbar soll es künftig sogar eine Doppelspitze geben: In der Stellenausschreibung wurde im Sommer nach einem oder einer „Co-Geschäftsführer:in“ gesucht. Anforderungen waren ein „Universitätsabschluss mit relevanter Fachrichtung, gegebenenfalls Promotion, idealerweise Kombination einer Naturwissenschaft/Medizin mit einer betriebswirtschaftlichen oder technischen Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation“. Mitgebracht werden sollten außerdem ein „tiefes Verständnis für die Entwicklung von digitalen Produkten/Software/Apps und fundierte Kenntnisse im agilen Management sowie ein strategischer Blick auf die digitale Transformation“.

Befristeter Vertrag in Vollzeit, Homeoffice möglich. Noch läuft das Auswahlverfahren laut Bundesgesundheitsministerium. „Wir wollen etwas bewegen – sind Sie dabei? Wir sorgen dafür, dass über 80 Millionen Menschen in Deutschland von einer digitalen Gesundheitsversorgung profitieren können. Gestalten Sie mit uns das Gesundheitssystem von morgen.“

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