Das E-Rezept kann ab 1. Juli auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Als erste Krankenkasse hat die TK nach eigenen Angaben dieses Verfahren umgesetzt. Auch eine Alternative für Versender soll es geben.
Derzeit können E-Rezepte nur über die App der Gematik oder als Papierausdruck des QR-Codes eingelöst werden. Um die Akzeptanz zu erhöhen, soll auch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke als Möglichkeit hinzukommen.
„Die Vorbereitungen für den Start der Funktion laufen derzeit“, teilt die Gematik auf Nachfrage mit. „Wir gehen davon aus, dass wie geplant ab Sommer E-Rezepte via eGK in den Apotheken eingelöst werden können.“ Nach Informationen der Apothekerverbände soll das neue Verfahren zum 1. Juli eingeführt werden. Dies sei in den Gesprächen mit Gematik, dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vereinbart worden.
Parallel könnte ein neues Alternativverfahren für den Versandhandel eingeführt werden. Der Verein „E-Rezept-Enthusiasten“ hatte unter dem Namen „Mediscan“ bereits einen neuen Weg in der Praxis getestet: Der Token des E-Rezepts wird dabei direkt auf dem Kartenlesegerät in der Arztpraxis angezeigt; der Patient oder die Patientin kann den QR-Code dann scannen und sofort an seine Apotheke schicken. Zum Umsetzungsstand verweist die Gematik auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG), da es dabei um das gesetzgeberische Verfahren geht.
Bei DocMorris freut man sich auf die neue Möglichkeit: Der papierlose Übermittlungsweg könne als ergänzende Option zur Einlösung von E-Rezepten bei Online-Apotheken genutzt werden, habe aber auch relevante Vorteile für Praxen und Vor-Ort-Apotheken: „Die Patientinnen und Patienten verlassen die Praxis mit der Gewissheit, dass sie ein E-Rezept besitzen und können es direkt der Apotheke ihrer Wahl zuweisen inklusive der Möglichkeit einer Verfügbarkeitsanfrage sowie der Nutzung des Botendienstes“, so ein Sprecher.
Federführend sei der Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“. Verschiedene Industrie- und Sicherheitsexperten seien in die Entwicklung involviert.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat das eGK-Verfahren nach eigenen Angaben bereits in ihre IT integriert und kann die erforderlichen Prüfnachweise, die die Apotheken bei den Kassen abrufen, versenden. „Wir sind startbereit und hoffen, dass die technischen Voraussetzungen in Apotheken und Arztpraxen ebenfalls zeitnah geschaffen werden“, so TK-Chef Jens Baas.
Damit gebe es nun endlich einen komfortablen Prozess für Patientinnen und Patienten. „Das E-Rezept wird sich nur in der breiten Bevölkerung durchsetzen, wenn es komfortabler ist als der bisherige rosa Schein. Der digitale Weg darf nicht komplizierter sein als der analoge.“
Das E-Rezept wird beim eGK-Verfahren nicht direkt auf der Karte gespeichert. Über die Karte fordert die Apotheke lediglich die Nachweise an, die für die Einlösung des Rezepts benötigt werden. Für den Anwesenheitsnachweis wird der bestehende Konnektor um das „Modul PoPP“ (Proof of Patient Presence) erweitert. Eine PIN-Eingabe ist dann nicht erforderlich, die eGK dient als Mittel zur Autorisierung.
Technisch läuft der Abruf so ab: Das PoPP-Modul des Konnektors liefert einen durch den PoPP-Dienst signierten Token, welcher belegt, dass die eGK im eHealth-Kartenterminal gesteckt ist. Der Token beinhaltet unter anderem die Information der Krankenversicherungsnummer, die Telematik-ID der Leistungserbringerinstitution und den Zeitpunkt der Erstellung des Tokens. Der E-Rezept-Fachdienst prüft beim Abruf der E-Rezepte den Token – ob die Signatur gültig ist, ob er innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vor dem Aufruf der Operation erstellt wurde und dass die Telematik-ID im Token mit der Telematik-ID der aufrufenden Apotheke übereinstimmt. Wenn alles passt, kann das E-Rezept eingelöst werden.
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