Chargenübermittlung

E-Rezept: Selektivvertrag für Blisterapotheken Patrick Hollstein, 09.10.2024 09:17 Uhr

Für die Verblisterung wurde mit der AOK Rheinland-Hamburg ein Vertrag geschlossen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Mit dem E-Rezept muss auch die Charge übermittelt werden, was heimversorgende Apotheken vor Probleme stellt. Noch gilt eine Friedenspflicht, doch diese läuft im kommenden Jahr ab. Die Verbände BAVV und BPAV haben jetzt eine Lösung gefunden und einen Vertrag mit der AOK Rheinland-Hamburg unterzeichnet.