Keine Expertimente mit Rezepten!

E-Rezept: Rechenzentren warnen vor Scanacs

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Berlin -

Das E-Rezept ist auch eine Herausforderung für das Geschäftsmodell der Rechenzentren. Deren Verband VDARZ warnt jetzt die Apotheken davor, sich allzu leichtfertig auf neue Konzepte der Direktabrechnung einzulassen. Denn wenn die Sache schief geht, droht ihnen mehr als nur die Retaxation.

Eine Apotheke hatte über ihr Softwarehaus CGM Lauer das Angebot erhalten, ihre E-Rezepte nicht an das Rechenzentrum, sondern mittels zweitem IK an Scanacs zu geben. Das Start-up aus Dresden, an dem CGM zu 15 Prozent beteiligt ist, will die Direktabrechnung mit den Krankenkassen etablieren. Doch die geplante Stornierung der Abrechnung beim eigentlichen Vertragspartner ging schief, sodass die Rezepte doppelt abgerechnet wurden. Das fiel ausgerechnet der Kasse auf, die sofort Abrechnungsbetrug vermutete.

Für die Rechenzentren zeigt der Fall, wie schnell die Direktabrechnung das „System der etablierten und störungsfreien Abrechnung“ gefährden kann. Daher wolle man die Apotheken nochmals auf mögliche Gefahren hinweisen: Der Apotheke drohe nämlich nicht nur die Retaxierung, so die beiden VDARZ-Vorstände Dr. Thomas Friedrich (NARZ) und Klaus Henkel (ARZ Haan): „Der Kostenträger wird sich auch die Frage stellen, ob eine beabsichtigte Systematik der Doppelabrechnung gegeben ist. Dies kann grundsätzliche Nachforschungen des Kostenträgers bis hin zum Anstoß strafrechtlicher Ermittlungen zur Folge haben.“

Folgen für alle Kunden

Auch das für die Apotheke laufend tätige Rechenzentrum und seine Kunden würden einer ganz erheblichen Gefahr ausgesetzt: „Der von der Doppeltabrechnung betroffene Kostenträger könnte die Gesamtrechnung des Apotheken-Rechenzentrums in ihrer Korrektheit anzweifeln und mit Wirkung für alle abgerechneten Apotheken zurückweisen. Zumindest werden Kostenträger die Gesamtabrechnung einer umfassenden Prüfung unterziehen, was aufgrund der hierdurch ausgelösten zeitlichen Verzögerung bei der Auszahlung der Gesamtvergütung mit erheblichem finanziellem Schaden für das Apotheken-Rechenzentrum und damit letztlich auch für die Kunden verbunden wäre. Eine Zahlungsverweigerung des Kostenträgers träfe sämtliche abrechnenden Apotheken – verursacht durch die auf einen Kunden entfallende Doppeltabrechnung.“

Die Rechenzentren hätten eine Verpflichtung sowohl gegenüber den Kunden als auch liefervertraglich gegenüber den Kostenträgern. „Wir übernehmen ausdrücklich die Gesamtverantwortung für jede Abrechnung und stehen ein für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist Ausdruck dieser Verantwortung, dass wir unsere Kunden vor den schadenträchtigen Szenarien, wie sie durch den beschriebenen Fall einer versuchten und fehlgeschlagenen Umstellung auf eine gesonderte Abrechnung von E-Rezepten hervorgerufen werden können, warnen.“

In diesem Zusammenhang befinde man sich in engem Austausch mit dem Vorstand des Branchenverbands des Softwarehäuser (ADAS).

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