Knapp einem Monat nach der verbindlichen Einführung des E-Rezepts gibt es im Apothekenalltag noch immer Probleme bei der Umsetzung. In einer Apotheke in Bayern musste ein Apotheker im Notdienst eine Kundin wegschicken, die ein Antibiotikum abholen wollte. Denn im Fachdienst war – anders als von der Arztpraxis angekündigt – kein E-Rezept hinterlegt.
Bereits am Samstagabend meldete sich die Frau bei der notdiensthabenden Apotheke per Telefon. Sie wollte wissen, ob die Apotheke überhaupt Amoxicillin vorrätig hatte. Der Pharmazeut beruhigte sie und stellte die benötigte Packung des Breitband-Antibiotikums in Aussicht.
Am nächsten Morgen, kurz vor Dienstschluss, wollte sie sich das Medikament abholen. Ihr Hausarzt hatte das Arzneimittel bereits am Donnerstag in der Sprechstunde verordnet, da die Frau nach einer Schnittwunde eine Entzündung an der Hand hatte. Sollte sich diese über das Wochenende verschlimmern, sollte sie die Therapie beginnen.
Doch am Sonntagmorgen konnte der Apotheker nach dem Einstecken der Gesundheitskarte (eGK) kein E-Rezept auf dem Fachdienst finden. Auch der Versuch über ein zweites Lesegerät scheiterte. Vermutlich habe der Arzt nicht seine elektronische Signatur gesetzt, so der Inhaber. Die Frau mussste er ohne Antibiotikum wegschicken.
In solchen Fällen wäre es besser, noch auf eine ausgedruckte Variante zu setzen. Doch dies werde in dieser Praxis seit Januar nicht mehr gemacht. Die Frau ärgerte sich, da man ihr in der Praxis versichert hatte, dass die elektronische Verordnung auf jeden Fall auf ihrer Karte gespeichert sei. Außerdem war es ihre E-Rezept-Premiere, die damit enttäuschend ausfiel.
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