Aktuell kann das E-Rezept über den Papierausdruck oder die Gematik-App eingelöst werden. Ab Sommer kommt die Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke hinzu. Die Versender fühlen sich davon benachteiligt. Jetzt wird ein neuer Weg in der Praxis getestet: Der Token des E-Rezepts soll direkt auf dem Kartenlesegerät in der Arztpraxis angezeigt werden. Der Patient oder die Patientin kann den QR-Code dann scannen und sofort an seine Apotheke schicken. Damit dürften auch die Versender sehr zufrieden sein.
Weil für die physische Steckung der eGK in der Apotheke die Anwesenheit der Patient:innen vor Ort erforderlich ist, hatten mehrere Versender Einspruch gegen das Einlöseverfahren erhoben, da sie sich dadurch benachteiligt fühlten. Die Kanzlei Dierks + Company hatte für sie ein Gutachten erstellt. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat selbst geprüft und kommt zu dem Schluss, dass Verfahren „nicht zu einer Diskriminierung von Versandapotheken“ führt. „Dies hat ein seitens des Bundesministeriums für Gesundheit in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt“, so eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Aus dem BMG hieß es Anfang Februar auch, dass die Umsetzung weiterer digitaler Einlösewege für das E-Rezept geprüft werde. Auf Nachfrage heißt hierzu weiter: „Zusätzlich wird derzeit geprüft, den PatientInnen zu ermöglichen, den E-Rezept-Token von einem Kartenterminal in der Arztpraxis mit einem Smartphone einzuscannen und anschließend per App einzulösen.“
Dadurch könnten Patient:innen noch aus der Arztpraxis heraus über die Versender-Apps ihre Arzneimittel bestellen. „Dieser papierlose Einlöseweg könnte zukünftig als ergänzende Option zur Einlösung von E-Rezepten bei Versandapotheken genutzt werden“, so das BMG.
Die Idee zu diesem neuen Weg ist nicht im Ministerium entstanden, sondern wurde von den „E-Rezept-Enthusiasten“ entwickelt. In dem Verein haben sich unter anderem verschiedene Plattformanbieter wie Gesund.de und IhreApotheken.de, aber auch Versender wie Shop Apotheke zusammengeschlossen.
Derzeit wird das Modell in einer Dortmunder Arztpraxis getestet. Aus Datenschutzgründen wird aktuell noch ein eigenes Terminal für die Anzeige des Tokens verwendet. Später sei aber geplant, hierzu die normalen Kartenleseterminals zu nutzen. Die Auflösung der Displays reicht offenbar für die Darstellung des Tokens aus. Dieser kann dann mit einer App abfotografiert und weitergeleitet werden.
Ein optimal digitalisierter Prozess mag anders aussehen, aber zumindest müssen die Praxen die Token nicht mehr ausdrucken. Mit diesem Schritt soll auch der Widerstand vieler Ärzt:innen gebrochen werden.
Die ersten Testläufe in Dortmund seien erfolgreich verlaufen, berichtet der Vorsitzende der E-Rezept-Enthusiasten, Apotheker Ralf König, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Ab Anfang März soll dann in der Praxis seines Vize im Verein, dem Allgemeinmediziner Dr. Nicolas Kahl, getestet werden.
Auch wenn zwar die Versender, nicht aber die Plattformen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, könnten Apps für die Übermittlung genutzt werden. Laut Experten muss nur die Verschlüsselung gewährleistet sein, dann kann der Abruf im Namen der Apotheke erfolgen. Im Sommer hatten Datenschützer über die Möglichkeit des Auslesens von Gesundheitsdaten gestritten; wegen der Unklarheiten waren die Modellregionen der Kassenärzte ausgestiegen.
Die Abda hatte gefordert, dass alle Drittanbieter an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen. „Bei Nutzung des ausgedruckten E-Rezeptcodes besteht für Versicherte die Möglichkeit, diesen über apothekeneigene Apps einer Apotheke ihrer Wahl digital bereitzustellen“, gab auch das BMG zu Protokoll.
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