KBV warnt vor „Akzeptanzverlust bei Ärzten“

E-Rezept: Lauterbach soll Gematik bändigen

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Berlin -

Beim E-Rezept zeichnet sich der zweite Anlauf zur verpflichtenden Einführung ab, und schon stehen sich wieder zwei Lager gegenüber: Gematik und Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf der einen Seite sowie Ärzte und weitere Leistungserbringer auf der anderen Seite. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reagiert auf das geplante weitere Vorgehen „äußerst irritiert und mit großem Unverständnis“.

In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezieht der KBV-Vorstand deutlich Stellung zum Agieren der Gematik beim E-Rezept: „Die Praxistauglichkeit des E-Rezepts in den Testvorhaben ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen“, heißt es in dem Schreiben. Die bisherige Konzeption der Gematik, die von der „Fiktion“ ausgehe, mit 30.000 Verordnungen ohne weitere Zwischenstufen in einen bundesweiten Rolloutprozess zu überführen und auf diesem Wege einen Prozess von rund 750 Millionen Verordnungen pro Jahr ersetzen zu können, sei erkennbar zum Scheitern verurteilt und gefährde die Praxisabläufe erheblich. Auch beim E-Rezept gelte der Anspruch, „dass Prozesse, die heute funktionieren, nur dann durch andere Prozesse abgelöst werden können, wenn diese nachweislich ebenfalls reibungslos funktionieren“, erklären die Vorstände.

Sie fordern den Minister und das BMG zum Handeln gegenüber der Gematik auf. Der Stein des Anstoßes: Die Gematik hatte der Gesellschafterversammlung am 9. Mai laut KBV „sehr kurzfristig und unabgestimmt“ einen stufenweisen bundesweiten Roll-out des E-Rezepts als Beschlussvorlage vorgelegt. Demnach würde die Umsetzung in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Bayern am 1. September 2022 verpflichtend.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Bayerns und Schleswig-Holsteins seien dazu am 10. Mai erstmals und zeitgleich mit den Medien informiert worden. „Die KVen sollen diesen Prozess unterstützen, ohne dass zuvor Gespräche oder Abstimmungen mit ihnen dazu geführt wurden. Dass der Verfahrensvorschlag parallel zu allem Überfluss durch aktuelle Presseberichte flankiert wurde, hat verständlicherweise sowohl bei der KBV und den KVen in den Ländern als auch bei den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten erhebliches Unverständnis und Irritationen ausgelöst“, kritisieren die Vorstände.

Erst vor wenigen Wochen habe das BMG in einem Schreiben an die KBV versichert, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Abstimmung mit den Akteuren erfolgen und Anwendungen erst nach ausreichender Erprobung eingeführt würden. „Vor diesem Hintergrund können wir die für die Gesellschafterversammlung von der Gematik kurzfristig vorgelegte Beschlussvorlage nicht nachvollziehen“, konstatieren die Vorstände der KBV und der KVen. Und weiter: Dieses Vorgehen stelle „eine klare Missachtung von Gematik-Beschlüssen“ dar.

„Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, weiteren Akzeptanzverlusten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen in der Kollegenschaft entgegenzutreten, auf die Gematik einzuwirken, ihren Beschlussvorschlag zurückzuziehen und aufzufordern, einen Rolloutprozess für das E-Rezept zu konzipieren, mit dem gewährleistet werden kann, dass das E-Rezept die Abläufe in den Arztpraxen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht beeinträchtigt und elektronische Verordnungen gesichert möglich macht und dieses mit den Gesellschaftern abzustimmen“, schreiben die Vorstände abschließend.

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