Vorsprung für Gematik-App

E-Rezept: Kein Zeitplan für Dritte

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Berlin -

Das E-Rezept ist seit Beginn ein Zankapfel. Nun äußert sich die Bundesregierung zur Öffnung der IT-Infrastruktur für Drittanbieter und zum Start des „grünen Rezepts“.

Die Gematik stellt derzeit mit ihrer App als einziger Anbieter die Infrastruktur für die digitale Nutzung der E-Rezepte. Weitere Anbieter warten auf die technische Spezifikation, um eigene Angebote umzusetzen. Dies ist noch nicht möglich.

Der zuständige parlamentarische Staatssekretär, Edgar Franke (SPD), erklärte die Haltung der Bundesregierung auf Anfrage einer Gruppe von Abgeordneten der AfD-Fraktion im Bundestag, wonach die Gematik als öffentliche Stelle wichtig für die Akzeptanz der neuen Technologie bei den Patienten sei. Um die Versorgungssicherheit und die Daten von Versicherten zu schützen, verteidigt die Bundesregierung die alleinige Bevollmächtigung der Gematik zur Erstellung der elektronischen Spezifikationen. Weiter ist sie der Auffassung, dass „die E-Rezept-App einen integralen Teil der Telematikinfrastruktur darstellt.“

Offene Schnittstellen

Drittanbietern soll der Zugang aber insofern nicht verwehrt bleiben, als dass sie Mehrwertangebote schaffen dürfen und die technischen Schnittstellen der Gematik nutzen können. Der Patienten-Datenschutz stehe jedoch im Fokus der Bemühungen, weshalb sich Drittanbieter als vertrauenswürdig zeigen müssen und einer Zulassung bedürfen.

Um die technischen Hürden zu senken, arbeitet die Gematik mit ersten gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Die Versicherten sollen so auch ohne die aufwendigen Verfahren mittels PIN und NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte das E-Rezept nutzen können. Möglich machen es die Apps der Krankenkassen, bei denen die Versicherten eindeutig identifiziert sind. Nach § 291 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sind die Gesetzlichen dazu verpflichtet, „sichere digitale Identitäten anzubieten“. Diese werden dann zur Anmeldung bei der E-Rezept-App nutzbar sein.

Grünes Rezept und BTM-Rezept in weiter Ferne

Das sogenannte „grüne Rezept“, welches nicht als Verordnung, sondern nur als Empfehlung und Merkhilfe für Versicherte gilt, soll laut Gesetz ebenfalls auf die E-Rezept-Infrastruktur gebracht werden. Nach Angaben der Bundesregierung kommt es aber nicht vor Januar 2024.

Die konkrete Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts ist noch nicht weiter geklärt oder vertraglich geregelt. Beim Makel- und Zuweisungsverbot sieht sich der Bund nicht in der Pflicht, da die Länder zuständig sind. Darum sieht Edgar Franke (SPD) keinen Handlungsbedarf.

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