E-Rezept: Kein Mehraufwand, keine Retaxationen Nadine Tröbitscher, 12.04.2024 08:04 Uhr
In einer kleinen Anfrage wollte die Fraktion der CDU/CSU Näheres zur Einführung des E-Rezeptes von der Bundesregierung wissen. Die Antworten überraschen. Erkenntnisse zu einem dauerhaften Mehraufwand gibt es nicht, im Gegenteil. Fernbehandlung und Wiederholungsrezepte werden zu einer Arbeitsentlastung führen und auch Retaxationen in unmittelbarer Verbindung mit dem E-Rezept sind nicht bekannt. Und auch für das E-Rezept für Versicherte in Pflegeeinrichtungen hat die Bundesregierung eine Lösung – den Token-Ausdruck.
In einer kleinen Anfrage fühlt die CDU/CSU-Fraktion der Bundesregierung in zwölf Punkten zum Thema E-Rezept auf den Zahn, denn seit dem Start zu Jahresbeginn läuft noch nicht alles rund. Die Bundesregierung spricht von „initialen Herausforderungen“ und bezeichnet den Start als erfolgreich. Doch es gibt verschiedene technische Probleme – unter anderem die Angabe der Berufsbezeichnung, die ein Freitextfeld und kein Auswahlfeld ist. Die Bundesregierung zeigt den Finger auf die Partner der Selbstverwaltung, denn die haben die Spezifikationen und somit auch die Berufsbezeichnung als Freifeld festgelegt. Jedoch habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den GKV-Spitzenverband und DAV aufgefordert, eine Lösung zu vereinbaren sowie gebeten übergangsweise eine Friedenspflicht festzulegen.
Stapelsignatur
Eine weitere Hürde ist die Stapelsignatur, die die Versorgung verzögert und gefährdet. Denn mitunter laufen die Patient:innen in den Apotheken auf, bevor das Rezept von der verschreibenden Person elektronisch signiert ist. Stattdessen soll die Komfortsignatur genutzt werden. „Die Funktion der Komfortsignatur wurde von Herstellern, die eine Zertifizierung der KBV durchlaufen haben, nachgewiesen und nur in Einzelfällen nicht an die Praxen ausgerollt“, heißt es von der Bundesregierung. „Abhängig vom System müssen die Anwenderinnen und Anwender selbst bei Vorhandensein im System diese Signaturart einrichten. Eine Ansprache der Ärztinnen und Ärzte, die Komfortsignatur als Standardfunktion zu verwenden, erfolgte insbesondere durch die KBV.“ Doch noch immer sind E-Rezepte aufgrund fehlender Signatur nicht abrufbar.
Token-Ausdruck für Pflegeheime
Außerdem sind Pflegeeinrichtungen in puncto E-Rezept abgehängt. Sie müssen erst ab dem 1. Juli 2025 an die TI angebunden sein. Möglich ist die Anbindung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur aber schon heute, so die Bundesregierung. „Die Vereinbarung zur Kostenerstattung der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gemäß § 106b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) (Finanzierungsvereinbarung zur TI-Pauschale) zwischen den Vertragspartnern soll in Kürze abgeschlossen sein“, heißt es. Als direkte Folge werde damit gerechnet, dass die Zahl der an die TI angebundenen Pflegeeinrichtungen schnell steige. Bis dahin gibt es eine Lösung: „Pflegeeinrichtungen, die noch nicht an die TI angebunden sind, können in den Medikationsprozess mittels eines Ausdrucks des E-Rezept-Tokens eingebunden werden.“ Gemeinsam mit Pflegeverbänden und der KBV werde aktuell nach der besten Möglichkeit für einen volldigitalen Prozess für die Arzneimittelversorgung in der Pflege gesucht.
Keine Retax bekannt
Die Fraktion hat außerdem zur Retax-Gefahr gefragt und um eine Stellungnahme zur Forderung einer generellen Friedenspflicht bis Jahresende. Die Antwort: „Dem Bundesministerium für Gesundheit sind keine Retaxationen bekannt, die mit dem E-Rezept in unmittelbarer Verbindung stehen.“ Dennoch habe das BMG die Krankenkassen zur Vereinbarung einer Friedenspflicht aufgerufen. „Wenn die Umsetzung einer einheitlichen Friedenspflicht nicht gelingen sollte, wird das Bundesministerium für Gesundheit weitere Maßnahmen prüfen“, heißt es.
Kein Mehraufwand
Außerdem liegen der Bundesregierung „keine Erkenntnisse über einen dauerhaften Mehraufwand für die Ärztinnen und Ärzte durch die Nutzung des E-Rezepts vor.“ Mehr noch: „In Verbindung mit einer Fernbehandlung oder Wiederholungsrezepten führt das E-Rezept zu einer Arbeitsentlastung.“
Apotheken in der Pflicht
Weil beim Einlösen eines E-Rezeptes via eGK der Medikationsplan/die Dosierung des Arzneimittels nicht einsehbar ist, sind Apotheken gefragt. „In diesem Fall muss beispielsweise die Apotheke die Patientinnen und Patienten über den Inhalt der Verordnung aufklären“, heißt es. Außerdem haben Versicherte Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans, wenn sie mindestens drei systemisch wirksame Arzneimittel verordnet bekommen und dauerhaft einnehmen.