E-Rezept: KBV verspricht Anreiz für Ärzte Patrick Hollstein, 01.06.2022 12:45 Uhr
Je nachdem, wen man zum beschlossenen Fahrplan für das E-Rezept befragt, bekommt man ganz unterschiedliche Antworten. Endlich nimmt das Projekt Fahrt auf, sagen die einen. Im Grunde wurde die verpflichtende Einführung abgesagt, sagen die anderen.
„Unsere Bedenken wurden gehört: Eine automatische und verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. September in zwei Bundesländern ist vom Tisch“, kommentiert der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den „freiwilligen und schrittweisen Roll-out“.
Ab Anfang September werde es eine freiwillige Teilnahme von Pilotpraxen geben – „und das unter klaren Rahmenbedingungen, die entscheidend dafür sind, wann und wie der weitere Roll-out erfolgen wird“, so Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Gemeinsam mit seinen beiden Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel dankte er ausdrücklich den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, dass sie sich bereit erklärt haben, als Testregionen die Einführung des E-Rezepts zu unterstützen.
Ein weiterer Dank ging in Richtung Bundesgesundheitsministerium (BMG). „Minister Lauterbach hat mehrfach betont, dass er Verständnis für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen hat und den vielen Problemen, denen sie sich bei der Umsetzung der Digitalisierung ausgesetzt sehen. Das BMG hat die Beschlüsse der gestrigen Sondergesellschafterversammlung der Gematik ausdrücklich unterstützt und mitgetragen“, so Hofmeister.
Alles auf freiwilliger Basis
Kriedel erklärt: „Grundsätzlich werden die jeweiligen Roll-out-Phasen erst dann umgesetzt, wenn alle abgestimmten Qualitätskriterien erreicht und dies von den Gesellschaftern auch so festgestellt wird.“ So erfolge frühestens drei Monate nach Start der ersten Phase – und auch nur dann, wenn ein gemeinsamer Beschluss über den erfolgreichen Abschluss getroffen werde – der Einstieg in die nächste Phase mit sechs weiteren Bundesländern beziehungsweise KV-Regionen – ebenfalls auf freiwilliger Basis.
Genauso gehe es dann flächendeckend weiter. Die Gematik werde Vorschläge erarbeiten, welche Anreizsysteme zur Testteilnahme kurzfristig etabliert werden können. Der Start in den Regionen erfolge in Abstimmung mit den KVen und in Abhängigkeit von der tatsächlichen technischen und organisatorischen Verfügbarkeit. „Das heißt: Auch alle anderen Beteiligten (Apotheken) müssen in der Lage sein, mit E-Rezepten zu arbeiten“, so die KBV. Die Gematik werde den Startprozess eng begleiten und eine zentrale Servicestruktur etwa mit einer Hotline aufsetzen.