E-Rezept in Kassen-Apps soll in Q2 kommen Katharina Brand, 22.01.2024 13:34 Uhr
Seit dem 1. Januar ist der Übergang vom Muster-16 zum E-Rezept deutlich spürbar. Ab Inkrafttreten des Digitalgesetzes (DigiG) sollen Krankenkassen eigene App-Integrationen für ihre ePa-Apps anbieten können. Auch eine eigene E-Rezept-App wäre denkbar. Konkrete Veröffentlichungstermine machen die Kassen von Gesetz und Gematik abhängig.
Zu den kleineren Änderungen im DigiG gehört die Möglichkeit, das E-Rezept über die Apps von Krankenkassen zu verschicken. Diese haben hierbei zwei technische Möglichkeiten: Entweder integrieren sie die Verwaltungs- und Einlösefunktion in ihre App für die elektronische Patientenakte (ePA), oder sie entwickeln eine eigenständige E-Rezept-App. Letzteren Weg scheint derzeit keine Krankenkasse gehen zu wollen.
Integration statt E-Rezept-App
AOK, Barmer, DAK, hkk und Techniker planen keine eigenständigen E-Rezept-Apps. Zukünftig sollen Versicherte über die kasseneigene ePA-App auch ihre E-Rezepte verwalten und einlösen können. Die Kassen setzen auf Vereinfachung: Zentrale, digitale Funktionen sollen in einer Anwendung gebündelt werden, um die Übersichtlichkeit für ihre Versicherten zu gewährleisten.
Laut AOK-Bundesverband ist die Bekanntgabe eines konkreten Startdatums „noch abhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes und der Veröffentlichung der Spezifikation der Gematik“. Eine Zulassung für die E-Rezept-Integration bei der Gematik soll im April dieses Jahres erfolgen. „Wann die Funktion konkret freigeschaltet werden kann, hängt davon ab, wann die Gematik die Zulassung genehmigt“, erklärt Pressesprecher Peter Willenborg.
Die Techniker plant die E-Rezept-Integration in ihre TK-App, die auch die ePa enthält, im 2. Quartal 2024. „Die Zulassung möchten wir gern früher beantragen“, erklärt die Kasse. „Die konkrete Umsetzung und Integration ist bei uns dann im zweiten Quartal geplant.“ Selbiges gilt für die Hkk.
Die Barmer erklärt, sie plane „die Integration des E-Rezept-Moduls in die App für die elektronische Patientenakte namens eCare, sobald es die regulatorischen Rahmenbedingungen zulassen“. Auch die DAK wird die E-Rezept-Funktion zukünftig in die ePA-App integrieren.
App-Anforderungen sind identisch
Auf die Frage hin, ob für die Lösungen der Kassen besondere Verfahren zur Authentisierung benötigt werden, erklärt die Gematik: „Die Anforderungen an Apps der Krankenkassen für die im Digitalisierungsgesetz geplanten Funktionen zum E-Rezept werden die gleichen Anforderungen wie die E-Rezept-App der Gematik erfüllen. Die Gematik ist mit den Krankenkassen dazu im Austausch. Mögliche Authentisierungsmittel sind die elektronische Gesundheitskarte oder die GesundheitsID.“