Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will mit den anderen Gesellschaftern der Gematik einen neuen Termin für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts vereinbaren. Wie das Ministerium gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigte, soll aber auf jeden Fall zunächst das eGK-Verfahren etabliert werden. Bei der Durchsetzung der E-Rezept-Pflicht setzt das BMG auf die Verträge mit den Krankenkassen – das Gesetz sehe keine Sanktionen vor.
Laut § 360 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind die Ärzt:innen eigentlich seit Jahresbeginn verpflichtet, Verordnungen über die Telematikinfrastruktur (TI) auszustellen. Doch bekanntlich hatte das BMG die harte Umstellung zum Jahreswechsel gerade noch rechtzeitig gestoppt. Der Gesetzestext wurde allerdings nicht angepasst, weshalb die Frage im Raum steht, wann aus Sicht des BMG die Voraussetzungen für die E-Rezept-Pflicht gegeben sind.
Ein Sprecher des BMG erklärt hierzu: „Die Verpflichtung, für vertragsärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das E-Rezept zu nutzen, gilt sobald die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen flächendeckend zur Verfügung stehen. Dies umfasst ebenso die technisch einwandfreie Nutzbarkeit des E-Rezepts in den Arzt- und Zahnarztpraxen, den Krankenhäusern und Apotheken sowie die Abrechnung eingelöster E-Rezepte mit den Krankenkassen.“
Laut dem TI-Dashboard der Gematik wurden bislang 650.000 E-Rezepte eingelöst. Probleme bei der Abrechnung sind nach offiziellen Angaben nicht aufgetreten. Doch der innerhalb der Gematik vereinbarte Fahrplan ist ins Stocken gekommen. In den beiden Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) den Rollout gestoppt.
Zuletzt war die KV Westfalen-Lippe ausgestiegen, weil der Bundesdatenschutzbeauftrage Bedenken gegen das Verfahren angemeldet hatte, bei dem Versicherte ihre E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen können. Die Gematik entwickelt in Abstimmung mit den Datenschützern derzeit ein neues Verfahren, das Mitte 2023 vorliegen soll. Darauf wartet jetzt auch die Politik: „Aktuell ruht der Rollout allerdings bis zusätzlich zu den bereits vorhandenen Einlösewegen des E-Rezepts auch die technischen Voraussetzungen für die Einlösung von E-Rezepten mittels Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor Ort in den Apotheken zur Verfügung stehen“, so der Ministeriumssprecher.
Ob mit dem eGK-Verfahren gleich die bundesweite E-Rezept-Pflicht kommt, wie zuweilen spekuliert wird, steht laut BMG noch nicht fest: „Es ist geplant, nächste Schritte für die bundesweite Einführung des E-Rezepts und den Start der verbindlichen Nutzung mit den Gesellschaftern der Gematik abzustimmen.“ Unabhängig vom regional und zeitlich gestaffelten Rollout sei es aber bereits heute bundesweit möglich, E-Rezepte auszustellen und über die Gematik-App oder als Papierausdruck in der Apotheke einzulösen, betont das Ministerium.
Krankenkassen, Ärzt:innen und Apotheker:innen haben also beim nächsten Termin zur verpflichtenden Einführung ein Mitspracherecht. Zwar ist das BMG Mehrheitsgesellschafter der Gematik, dennoch wählt Minister Karl Lauterbach (SPD) einen weicheren Weg als sein Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU), der die Einführung per Gesetz erzwingen wollte.
Sobald die verbindliche Nutzung des E-Rezepts startet, dürfen die Praxen nur noch in Einzelfällen rosa Rezepte ausstellen, wenn die Ausstellung und Übermittlung des E-Rezepts „aus technischen Gründen nicht möglich ist“, so das BMG. Die Durchsetzung überlässt die Politik aber der Selbstverwaltung: „Weitergehende Vorgaben sind im Rahmen der Vereinbarungen und Verträge, die der vertragsärztlichen Versorgung zu Grunde liegen, zu berücksichtigen. Eine Sanktionierung der Nichtnutzung des E-Rezepts ist gesetzlich derzeit nicht vorgesehen“, so der Ministeriumssprecher.
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