Gematik-Beschluss

E-Rezept: Drei Erfolgskriterien definiert

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Berlin -

Die Gesellschafter der Gematik haben gestern beschlossen, dass die E-Rezept-Testphase wie geplant im August endet. Alle Qualitätskriterien seien erfüllt. Für die nächste Stufe der Einführung in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe wurden drei Erfolgskriterien beschlossen.

  1. Von der Gesamtzahl aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel in beiden Gebieten müssen 25 Prozent als E-Rezepte ausgestellt werden. Gemeint sind damit 25 Prozent der E-Rezepte im Verhältnis zur Gesamtanzahl der dispensierten Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der GKV bezogen auf Arzneimittel in der jeweiligen KV-Region je Sektor (ärztlich/zahnärztlich), die zur Abrechnung eingereicht wurden. Die Erhebung erfolgt laut Gematik bezogen auf den Zeitraum des letzten Abrechnungslaufs.
  2. Es muss gewährleistet sein, dass die Patient:innen dort über das E-Rezept informiert wurden.
  3. Die Quote von Patient:innen, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, muss ferner unter drei Prozent liegen.

Sobald die Erfolgskriterien in den beiden Regionen erreicht wurden, schließt sich die nächste Stufe in noch zu benennenden sechs Regionen an. In Phase 3 sollen dann die restlichen Bundesländer folgen. Dem Vernehmen nach geht man bei der Gematik aber nicht davon aus, dass in den ersten beiden Testregionen die Ziele binnen zwei Monaten erreicht werden.

Da alle definierten Qualitätskriterien der Testphase laut Gematik erreicht wurden, wird Ende dieses Monats abgeschlossen. Damit kann der stufenweise deutschlandweite Rollout am 1. September beginnen. Darauf haben sich die Gesellschafter gestern ebenfalls verständigt. Die Apotheken sollen wie geplant dann bundesweit in der Lage sein, elektronische Rezepte anzunehmen.

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