E-Rezept: DAV ruft BMG an Hanna Meiertöns, 20.04.2023 11:11 Uhr
Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband zu Pauschalen für die Ausstattung der Telematikinfrastruktur (TI) sind gescheitert, nun soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Finanzierung der E-Rezept-Technik sicherstellen.
Die Apotheken sollen von den Krankenkassen TI-Pauschalen erhalten, um die Hard- und Software zu beschaffen, die für digitale Versorgungskomponenten wie das E-Rezept nötig sind, und diese fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Laut Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) hätten sich DAV und GKV bis zum 30. April über die Höhe der Pauschale einigen müssen, das wird demnach nicht passieren.
Bislang ist die Finanzierung über eine TI-Refinanzierungsvereinbarung zwischen Kassen und Apotheken geregelt, diese gilt seit 2021, läuft allerdings Ende Juni aus. Um die Zahlungen an die Apotheken ab Juli zu sichern, hat laut KHPflEG nun das BMG zwei Monate Zeit, die monatlichen Pauschalen festzulegen.
Kassen blockieren die Apotheken
„Die Krankenkassen lassen die Apotheken und damit vor allem ihre Versicherten bei der Digitalisierung hängen. Einerseits sagen sie, dass sie ihren Versicherten moderne Versorgungsangebote machen wollen. Andererseits wollen sie kein Geld für notwendige Investitionen und Betriebskosten ausgeben. Die Krankenkassen blockieren die Apotheken, beim E-Rezept auf dem neuesten Stand zu bleiben, und treffen damit vor allem ihre eigenen Versicherten“, sagt DAV-Vorstand Anke Rüdinger.
Der DAV tue alles dafür, dass das E-Rezept flächendeckend ausgestellt und eingelöst werden könne. „Das Bundesgesundheitsministerium sollte gemäß der Digitalisierungsstrategie seines Ministers nun ganz schnell die Pauschalen festlegen, damit das E-Rezept ab 1. Juli 2023 auch weiterhin in jeder Apotheke erfolgreich umgesetzt werden kann“, so Rüdinger weiter.
Die derzeitigen Meinungsunterschiede zwischen DAV und GKV betreffen die Höhe der monatlichen Pauschale, Art und Umfang der notwendigen TI-Komponenten sowie die Behandlung von Alt- und Neufällen, so der DAV.
Anfang April hatte auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verkündet, dass die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband über die Höhe der Pauschalen für die Vertragsärzt:innen gescheitert sind.