Einführung trotz winziger Testzahlen

E-Rezept: BMG hält am 1. Januar fest

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lässt sich vom Widerstand der Gematik-Gesellschafter gegen die E-Rezept-Einführung nicht beirren. Der 1. Januar als Einführungstermin steht, versichert das BMG. Bisher seien keine Fehler aufgetreten, die das verhindern.

Das BMG will die verpflichtende Einführung des E-Rezepts gegen den Willen der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser wie geplant zum Jahresbeginn durchziehen. Deren Spitzenverbände appellierten am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung „dringend an den Gesetzgeber, die Anwendung des E-Rezeptes erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen“. Und das wäre nicht am 1. Januar, denn die bisher erfolgten Tests seien nicht ausreichend und das genaue Gegenteil des Erfolgs, den die Gematik bisher stets behauptete. Gerade einmal 42 echte E-Rezepte wurden demnach in den vergangenen fünf Monaten verarbeitet.

Das BMG lässt sich davon nicht beirren und widerspricht den Leistungserbringern. „Der Feldtest in der Fokusregion Berlin-Brandenburg und die umfangreichen Tests in der Testumgebung mit synthetischen Daten haben aufgezeigt, dass die unmittelbar von der Gematik verantworteten Komponenten des E-Rezeptes (Fachdienst und E-Rezept-App) anwendungsbereit sind“, so eine Sprecherin. Außerdem seien alle Prozesse des E-Rezepts von der Ausstellung über die Dispensierung bis zur Abrechnung technisch durchlaufen worden und dabei keine Probleme aufgetreten, die eine kontrollierte Ausweitung des Feldtests und des darauffolgenden schrittweisen Starts im Januar verhindern würden.

„Somit besteht auch aktuell kein Grund für die Verschiebung des Starts des bundesweiten schrittweisen Rollouts des E-Rezepts am 1. Januar 2022“, so das BMG. Außerdem biete die Gematik neben dem Feldtest mit den Konnektathons interaktive Formate für alle Anbieter von IT-Systemen an, um auch hier alle Prozesse von der Ausstellung bis zur Abrechnung umfangreich zu testen. Genau hier hatten sich aber in der Vergangenheit nach Angaben von Teilnehmern erhebliche Probleme gezeigt.

Die „kontrollierte Ausweitung der Feldtestphase“ im Dezember solle nun genutzt werden, um das E-Rezept mit möglichst vielen IT-Systemen in Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen zu testen, so das BMG.

Erst am Mittwoch hatte sich die Gematik selbst erstmals deutlich kritisch zu diesen Tests geäußert: Die Zahl der Beteiligten sei nach wie vor zu gering. „Trotz des mehrfachen Angebots haben bisher nur vier Praxisverwaltungssysteme an der Testphase teilgenommen“, so die Gematik. Auch die Zahl der teilnehmenden Krankenkassen sei noch zu gering. Es sind lediglich die AOK Nordost und die IKK BB. Nur wenn nun möglichst viele Softwareanbieter und Krankenkassen die kommenden vier Wochen nutzen, könne der flächendecke Start des E-Rezepts optimal vorbereitet werden. „Denn nur dadurch lassen sich die verschiedenen Konstellationen der Systeme auf allen Seiten (Praxen, Apotheken, Krankenkassen) durchspielen“, so die Gematik.

„Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt deshalb die kontrollierte Ausweitung der Feldtests, die am 1. Dezember begonnen hat, und brachte dies auch in seinem Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung zum Ausdruck“, erklärt das BMG nun einhellig.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatten sich bei der Gesellschafterversammlung der Gematik am 23. November gegen den zusammengekürzten Roll-out im Dezember ausgesprochen, waren jedoch vom BMG mit seiner 51-Prozent-Mehrheit überstimmt worden. „Der Gegenvorschlag der Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie Kostenträger, die Beendigung der erfolgreichen Testung an transparente Qualitätskriterien anzubinden, die jeder Anbieter zu erfüllen hat, wurde somit abgelehnt“, so die Verbände.

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