Bayern und Schleswig-Holstein zuerst

E-Rezept wird ab September Pflicht

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Berlin -

Eigentlich wollte die Gematik gestern einen Fahrplan für das E-Rezept beschließen. Doch nach den Erfahrungen der Vergangenheit wollten die Gesellschafter sich nicht auf einen Starttermin festlegen. Das soll nun Ende Mai nachgeholt werden.

Bei einer Sondergesellschafterversammlung am 30. Mai sollen die Gesellschafter die Beschlussfassung nachholen. Es bestünden aktuell keine Zweifel daran, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes dann verbindlich beschlossen werde, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Mehrheitsgesellschafter mit.

Demnach ist eine zeitliche und regionale Staffelung vorgesehen: Für alle Apotheken wird das E-Rezept verpflichtend zum 1. September eingeführt. Für Ärzte und Zahnärzte soll die verpflichtende Einführung dagegen in regionalen Stufen erfolgen:

  • Ab dem 1. September 2022 für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern.
  • Ab dem 1. Dezember 2022 Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer, welche in der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden.
  • Ab dem 1. Februar 2023 alle restlichen Bundesländer.

Im Vorfeld des Treffens am Montag hatte die Gematik bereits bei den Industriepartnern einen solchen Fahrplan skizziert. Doch dann soll die Beschlussvorlage nicht rechtzeitig fertig gewesen sein. Andere Kreise berichten, dass die Mitgesellschafter nicht bereits jetzt über den Fahrplan abstimmen wollten, wo gerade einmal die Hälfte der 30.000 für die Testphase angepeilten E-Rezepte eingelöst wurden.

Gematik-Chef Dr. Markus Leyck-Dieken hatte bereits Ende März bei der Digitalkonferenz VISION.A als eins von zwei Szenarien für den Roll-out die Ausweitung auf einen größeren Regionsbereich in Aussicht gestellt. Er warnte die Heilberufler damals davor, sich erst kurz vor dem Jahresende damit zu beschäftigen. „Sie alle wissen, wie es ist, wenn man erst am 23. Dezember die Weihnachtsgeschenke kauft.“

2019 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Mehrheit der Anteile übernommen – und kann mit seinen 51 Prozent bei wichtigen Beschlüssen die anderen Gesellschafter überstimmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte darüber Ende vergangenen Jahres offen geklagt und die ursprünglich geplante Einführung des E-Rezepts erst im Alleingang und dann mit den anderen Verbänden zu Fall gebracht. Das Problem: GKV-Spitzenverband und PKV-Verband halten zusammen weitere 4,5 Prozent, sodass die Leistungserbringer zusammen noch nicht einmal eine Sperrminorität von 25 Prozent haben.

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