Die DAK-Gesundheit integriert das E-Rezept in ihre „DAK ePA-App“. Verordnete Medikamente lassen sich so digital einsehen, kontrollieren und einlösen.
„Die Integration des E-Rezepts in unsere DAK ePA-App komplettiert unser digitales Angebot weiter“, so Vorstandschef Andreas Storm. „Für unsere Versicherten heißt das: mehr Transparenz, weniger Aufwand und das alles bei hoher Sicherheit.“
Anders als bei der Einlösung des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) könnten die Verordnungen nachvollzogen und kontrolliert werden, so Storm. Einlösen ließen sich die Rezepte in jeder Apotheke – eine Bestellung sei damit ebenso möglich wie der direkte Bezug aus der Apotheke. Ein Papierausdruck aus der Praxis gehöre damit der Vergangenheit an.
Außerdem können sich Organspenderinnen und Organspender ab sofort unkompliziert über die DAK-App in das bundesweite Organspende-Register eintragen. Die DAK ePA-App vereine also ePA, E-Rezept und Organspende-Register in einer App. „Alle Funktionen lassen sich auch unabhängig voneinander nutzen. Neue Funktionen kommen dann schrittweise hinzu, beispielsweise eine Medikamentenübersicht, mit der sich Wechselwirkungen schneller erkennen lassen.“
Mit dem Digitalgesetz hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Forderung der Kassen erfüllt, ihren Versicherten eine App anbieten zu können, über die diese auf ihre E-Rezepte zugreifen und diese verwalten und einlösen können. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie eine eigene App anbieten oder ob sie den Zugriff auf das E-Rezept als zusätzliche Funktionalität der Benutzeroberfläche umsetzen, die sie den Versicherten bereits für den Zugriff und die Verwaltung der elektronischen Patientenakte zur Verfügung stellen (ePa-App). Letzteren Weg scheinen die großen Kassen allesamt zu gehen.
Das E-Rezept ist ein zusätzlicher Menüpunkt in der TK-App. Hier kann man sich die E-Rezepte anzeigen lassen, die gerade in Bearbeitung sind. Bereits belieferte Rezepte werden im Archiv angezeigt.
Ähnlich funktioniert das Angebot der AOK, auch hier ist in der App „Mein Leben“ eine Funktion für das E-Rezept vorgesehen. Verantwortlich für die Umsetzung ist ein Projektteam von Expertinnen und Experten der verschiedenen Landeskassen, gesteuert wird das Ganze von der „AOK Mein Leben GbR“ mit Sitz beim AOK Bundesverband.
Die Barmer will die E-Rezept-Funktion in ihre ePA-Bereich „Barmer eCare“ ihrer bestehenden App integrieren.
Nach erfolgreicher Anmeldung können die Versicherten im entsprechenden Bereich sich alle auf Einlösung wartenden E-Rezepte anzeigen lassen und diese an eine Apotheke ihrer Wahl schicken. Dazu muss zunächst der Einlöseweg ausgewählt werden:
Während die Kassen darauf setzen, dass die Einsichtnahme und Archivierung von E-Rezepten einen wesentlichen Vorteil darstellt und damit zu mehr Akzeptanz führen wird, ist das größte Hemmnis das aufwändige Registrierungsverfahren. Für die Nutzung der NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) analog zum CardLink-Verfahren ist eine PIN erforderlich, genauso wie für die GesundheitsID.
Für das TK-Ident-Verfahren etwa muss eine eigene App heruntergeladen werden, über die man sich mit Personalausweis oder eGK und jeweils postalisch angeforderter PIN registrieren muss. Zur Vereinfachung hatte der frühere Gematik-Chef Dr. Markus Leyck Dieken die Verifizierung in der Apotheke vorgeschlagen. Doch zum Apoident-Verfahren gibt es bislang keine Neuigkeiten.
Einstweilen könnte also das NFC-Verfahren analog zu CardLink die einfachere Variante sein. Da die Apps allerdings auch für die Nutzung der ePa gedacht sind, führt an der GesundheitsID auf Dauer kein Weg vorbei.
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