„Fülle an Herausforderungen“

E-Rezept: Apotheker und Ärzte sind uneins

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Berlin -

Apotheker und Ärzte sind unterschiedlicher Meinung über das neue E-Rezept. Seit Anfang des Jahres werden viele Rezepte nur noch elektronisch ausgestellt. Laut Apothekerverband lag der Anteil der in Hessen per E-Rezept verordneten verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei rund 55 Prozent. Doch auch eineinhalb Monate nach der flächendeckenden Einführung gibt es noch Anlaufschwierigkeiten.

Vertragsärzte sind seit Anfang des Jahres verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Ärzte und Apotheker kommen nach den ersten Wochen zu unterschiedlichen Urteilen. „Das E-Rezept stellt Ärzte und Patienten vor eine Fülle von Herausforderungen“, bilanzierte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Edgar Pinkowski. Das E-Rezept bedeute für die Praxen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, so die Ärztekammer.

Stapelsignatur hält auf

Ein Beispiel: Ärztinnen und Ärzte können die Rezepte ihrer Praxis elektronisch mit einer „Stapelsignatur“ unterschreiben. Wenn sie das erst mittags oder abends tun, haben die Patienten bis dahin kein gültiges Rezept. Nicht selten komme es daher zu Fällen, in denen Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch in die Apotheke gingen, dort aber noch kein Rezept abgerufen werden könne. Die Ärztekammer findet zudem, dass die Krankenkassen die Versicherten nicht gut genug über das E-Rezept informiert haben.

In den Kundencentern der AOK habe es bisher aber nur vereinzelt Anrufe wegen Unklarheiten oder Problemen gegeben, so der Sprecher der AOK-Hessen, Stephan Gill. Unter den „Einzelfallschilderungen“ war laut Gill am häufigsten, dass Kunden davon ausgingen, dass zur Nutzung des E-Rezepts zwingend eine entsprechende App benötigt werde. „Vielen ist also nicht bekannt, dass das Rezept auch einfach über die elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden kann“, so Gill.

„Zu früh für Fazit“

Im Dezember lag der Anteil des E-Rezepts bei den Kostenerstattungen durch die AOK Hessen noch bei etwas unter einem Prozent. Im Januar 2024 könnten es nach derzeitiger Prognose der AOK bis zu 50 Prozent sein.

Für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen ist es „sicher noch zu früh, ein umfassendes Fazit zu ziehen“, wie KV-Sprecher Alexander Kowalski sagte. „Erste Rückmeldungen aus den Praxen zeigen aber, dass in Sachen E-Rezept längst nicht alles rund läuft.“

Das komme nicht überraschend, so der KV-Sprecher: „Denn wie so oft bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen gilt auch beim E-Rezept, dass unausgereifte Produkte und Anwendungen durch Gesetze zwangseingeführt werden – und diese in der Regel nicht nur keine Verbesserungen bringen, sondern die Praxen noch mehr ihrer ohnehin knappen Zeit kosten als die etablierten Prozesse.“

Ausschließlich Vorteile

Der hessische Apothekerverband sieht das ganz anders: „Aus unserer Sicht ist die Rezepteinlösung per elektronischer Gesundheitskarte in der Apotheke um die Ecke der optimale Weg“, sagte Sprecher Alexander Schopbach. Dass es in den ersten Wochen „Reibungsverluste“ gebe, gehöre leider dazu, sie würden aber hoffentlich schnell behoben.

Danach bringe das E-Rezept „ausschließlich Vorteile mit sich“, so Schopbach. Ein Beispiel: „Bei Rückfragen zum Rezept zwischen Apotheker und Arzt mussten Patienten in der Papierrezept-Ära den Weg zurück in die Arztpraxis antreten, da dort das Rezept neu ausgestellt werden musste. Dank der digitalen Möglichkeiten des E-Rezepts ist dieser häufig beschwerliche Weg für Patienten Geschichte.“

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