Um in die Suchfunktion der Gematik aufgenommen zu werden und E-Rezepte über die App empfangen zu können, muss man als Apotheke die technischen Voraussetzungen erfüllen. Über das Verbändeportal muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Wie das geht, erklären die Apothekerverbände.
Um über die Gematik-App tatsächlich E-Rezepte empfangen zu können, müssen Apotheken dort erfasst und aufgelistet werden. Zwar liefern die Landesapothekerkammern (LAK) die Basisinformationen wie Name, Adresse und Kontaktinformationen über eine Schnittstelle an den Verzeichnisdienst der Gematik. Doch weitere Informationen wie Öffnungszeiten, Nacht- und Notdienstzeiten sowie Botendienst müssen die Apotheken über das Verbändeportal selbst übermitteln. Auch für die Pflege der Daten sind die Inhaber:innen und ihre Mitarbeiter:innen selbst verantwortlich.
Zusätzlich muss im Verbändeportal vorab die technische Bereitschaft zum Empfang von E-Rezepten erklärt werden. Dazu müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Zur Bestätigung muss im Verbändeportal unter dem Menüpunkt „E-Rezept Testphase“ der entsprechende Schalter umgelegt werden. Dabei kann im Falle eines Filialverbunds ausgewählt werden, für welche der Apotheken die Freigaben erteilen werden soll. Dabei muss die Telematik-ID der SMC-B der jeweiligen Betriebsstätte eingegeben werden. Zudem muss die Einverständniserklärung zur Übermittlung von Mehrwertinformationen an die E-Rezept-App der Gematik gegeben werden.
Ist der Vorgang abgeschlossen, wird die Apotheke gelistet, die zusätzlichen Angaben werden spätestens am Folgetag angezeigt. Außerdem stellt die Gematik auf der Seite „E-Rezept für Deutschland“ eine Landkarte mit allen Apotheken online, die E-Rezept-ready sind.
APOTHEKE ADHOC Debatte