Apotheken können künftig mehrere Institutionenkarten (SMC-B) mit unterschiedlichen Telematik-ID erhalten: Die Gematik hat beschlossen, dass für einzelne Organisationseinheiten jeweils SMC-B mit gesonderter Kennung beantragt werden können. Die Landesapothekerkammern müssen nun bis zum 1. Januar ein neues Herausgabeverfahren einrichten. Nützlich ist das aber vor allem für Versender.
Bis zu acht Karten mit unterschiedlichen ID sollen Apotheken künftig bei den Kammern beantragen können. Die wiederum sind für die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben zuständig. Auch jetzt können Apotheken bereits auf Wunsch mehrere SMC-B beantragen, die Kammern geben allerdings für jede Apotheke nur SMC-B heraus, denen genau eine Telematik-ID zugeordnet ist. „Hat eine Apotheke weitere Organisationseinheiten, wie Versandhandel oder Heimversorgung, führt dies bislang zu Einschränkungen im Apothekenbetrieb bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur“, so die Gematik.
Durch die neuen Karten solle die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden: „Diese Karten einer Vor-Ort-Apotheke für ihre verschiedenen Organisationseinheiten, also ihre möglichen verschiedenen Services, können nun jeweils eine eigene Telematik-ID bekommen“, so Chief Production Officer Dr. Florian Hartge. Die Kosten für die zusätzlichen SMC-B müssten die Apotheken selbst tragen. Auf Wunsch seien bis zu acht unterschiedliche Telematik-ID möglich. „Der Vorteil ist, dass damit die verschiedenen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur – dem ‚TI-Adressbuch‘ – durch andere Akteure des Gesundheitswesens jeweils separat adressiert werden können.“
So könne dann beispielsweise der Versandhandel einer Vor-Ort-Apotheke unter dem Namen des Webshops eingetragen und gefunden werden und nicht unter dem – gegebenenfalls anderslautenden – Namen der Filiale. Dass die Gematik explizit auf den Versand der Vor-Ort-Apotheken hinweist, sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Neuerung vor allem für Komplettversender relevant ist: Sie können durch die Vielzahl an eigenen Telematik-ID besser ihre verschiedenen eigenen Domains abbilden.
Die Erhöhung der ID pro Apotheke hat die Gematik auf ihrer Gesellschafterversammlung am Dienstag beschlossen. Einen anderen, weitreichenderen Beschluss der Sitzung gab sie bereits gestern bekannt: Die Einführung des E-Rezepts wird erneut zusammengekürzt. Zwar kann es ab kommender Woche auch außerhalb der Fokusregion Berlin/ Brandenburg empfangen und verarbeitet werden – allerdings testen die Softwareanbieter es nur „in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken“, die sich vorab bei der Gematik für den Testlauf anmelden müssen. Für die absolute Mehrheit der Apotheken heißt das: Sie werden keine echte Vorbereitungszeit auf das E-Rezept haben. Denn an der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 ändere sich nichts, betont die Gematik.
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