E-Rezept: Apotheke verzweifelt an Aut-idem-Kreuz Katharina Brand, 11.01.2024 15:08 Uhr
Mit dem E-Rezept erlebt auch Inhaberin Silke Hans in ihrer Markt-Apotheke in Kleve zum Start einige Überraschungen. Kürzlich kam es zu einem Hin und Her für eine Kundin wegen eines digitalen Aut-idem-Vermerks.
„Kürzlich hatten wir das Beispiel, dass das Aut-Idem-Kreuz angekreuzt war. Das verordnete Präparat ist zurzeit allerdings nicht lieferbar. Dann haben wir beim Arzt angerufen, er möge bitte das Substitutionsverbot rausnehmen.“ Die Praxis gab an, dass das Rezept so von der Patientin gewünscht worden sei. Würde das Rezept nicht geändert, sei keine Belieferung möglich, erklärte Hans der Praxis am Telefon: „Sie müssen das bestehende Rezept löschen oder ändern und neu abzeichnen.“
Daraufhin bestellte die Arztpraxis die Patientin wieder ein. Hans hatte noch versucht zu vermitteln, „Die Patientin braucht nicht zurück zu Ihnen zu kommen. Dafür ist das ja ein E-Rezept. Sie können die Korrektur selbst durchführen, ohne dass die Patientin erneut einbestellt werden muss.“
Kundin „fast ausgeflippt“
Nach einer Stunde kam die Patientin wieder. „Das Aut-Idem-Kreuz auf dem Rezept wurde nicht gelöscht, sondern lediglich die Reihenfolge der Präparate auf dem E-Rezept verändert“, berichtet Hans. „Leider mussten wir die Patientin dann erneut zur Praxis losschicken.“ Denn ohne erneuten Besuch wollte die Praxis auch diesmal keine Änderung vornehmen. Die Frau sei dann „fast ausgeflippt“, schildert die Apothekerin. Ein drittes Mal sei sie mit ihrem Rezept dann auch nicht mehr in ihre Apotheke gekommen.
Solche Fehler dürfe es gar nicht geben, findet die Inhaberin aus Kleve. „Es fehlt der Validator, von dem ständig gesprochen wird“, merkt sie an. „Ein in der Arztpraxis falsch oder ungenügend ausgestelltes Rezept darf gar nicht erst rausgehen.“ Die Apothekerin wundert sich, „Wenn ich online bei irgendeiner Bestellung ein leeres Pflichtfeld hinterlasse, ploppt beim Weiterklicken sofort ein rot umrandetes Feld auf. Das kann doch nicht so schwer zu programmieren sein, oder?“
Wir bügeln das flach!
Trotzdem schaffen es Ärzt:innen in ihrer Region immer wieder, beispielsweise Rezepte ohne Arzt- und/oder Betriebsstättennummer herauszugeben. „Wir bügeln das flach! Wir holen ständig die Kartoffeln aus dem Feuer, und die Praxen lernen es einfach nicht“, ärgert sich Hans. „Gefühlt hat sich keine Praxis in der Region auf das E-Rezept vorbereitet. Bei uns rufen teilweise Praxen an, die wissen gar nicht, dass sie ihre E-Rezepte quittieren und signieren müssen. Und dass es verschiedene Signaturen gibt.“
Für die Komfortsignatur steckt die Ärztin ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einmal täglich in das Kartenlesegerät. Nachdem sie ihre PIN eingegeben hat, kann sie für 24 Stunden bis zu 250 E-Rezepte ohne weitere PIN-Eingaben signieren. Während dieser Zeit verbleibt der eHBA im Lesegerät. Bei der Einzelsignatur muss die Ärztin für jedes Rezept ihre Signatur-PIN erneut eingeben. Eine weitere Möglichkeit ist die Stapelsignatur, bei der in einem Zuge mehrere Verordnungen freigegeben werden können.