Der Hartmannbund fordert eine Galgenfrist für Arztpraxen, die nicht rechtzeitig an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden können. Eine entsprechende Initiative erster Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) zur bedingten Aussetzung sogenannter „TI-Sanktionen“ wird begrüßt. Auch für Kolleg:innen, die kurz vor der Rente stünden, müsse es Ausnahmen geben.
„Unabhängig davon, dass wir Strafandrohungen zur Durchsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Versorgung ohnehin für den falschen Weg halten, müssen nach Lage der Dinge die Sanktionen für nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossene Kolleginnen und Kollegen mindestens auf das vierte Quartal verschoben werden“, sagte der Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt.
Es sei offensichtlich, dass die notwendige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehe oder aber nicht fehlerfrei arbeite. Solche – von den Praxen nicht zu verantwortende – Defizite durch Honorarabzüge zu bestrafen, sei inakzeptabel und fördere den Widerwillen gegen eine im Kern sinnvolle Entwicklung. „Wenn Kolleginnen und Kollegen, die durchaus offen für die Digitalisierung sind, wegen technischer Unzulänglichkeiten der TI in die Verweigerer-Schublade gesteckt werden, dann ist das ein fatales Signal“, sagte Reinhardt.
Er appellierte zudem für mehr Pragmatismus bei der Umsetzung der TI-Infrastruktur. „Wie im ganz normalen Leben stellen sich doch die Kolleginnen und Kollegen, die in den nächsten ein oder zwei Jahren ihre Praxis abgeben wollen, die Frage, warum sie sich diese Umstellung noch zumuten sollen. Wenn wir nicht wollen, dass sie vorzeitig die Segel streichen, dann muss die Politik ihnen entgegenkommen. Und sei es am Ende ‚nur‘, um die Versorgung nicht zu gefährden.“
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