DocMorris sieht sich in Deutschland benachteiligt und fordert einen diskriminierungsfreien, volldigitalen Zugang zum E-Rezept. In diesem Zusammenhang reicht der Schweizer Versender eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung bei der EU-Kommission ein – auch gegen das Rx-Boniverbot.
Seit dem 1. Juli können Patienten in Deutschland ihr elektronisches Rezept über die Versichertenkarte (eGK) einlösen. Diese Funktion könne allerdings nur in Vor-Ort-Apotheken genutzt werden, teilte DocMorris am Donnerstag mit. Um ein E-Rezept bei einer Online-Apotheke volldigital einzulösen, brauche es die E-Rezept-App der Gematik mit PIN und Kontaktlosfunktion (NFC). „Die Downloadzahlen der App ließen darauf schließen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird“, fügte DocMorris hinzu.
Deshalb sieht sich der Versender strukturell benachteiligt. „Volldigitale diskriminierungsfreie Einlösungsverfahren für das E-Rezept sind für EU-ausländische Online-Apotheken sowie ihre Patientinnen und Patienten eine Voraussetzung für Marktzugang und fairen Wettbewerb“, erklärt CEO Walter Hess die Bedeutung des E-Rezepts für die Versandapotheken. „Wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein. Jetzt werden wir strukturell benachteiligt.“
Als Folge davon habe DocMorris nun zusammen mit Shop Apotheke eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das Verbot von Rx-Boni in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung eingereicht. Denn beide Themen seien eng miteinander verbunden: So habe die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zum Rx-Bonusverbot wegen der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 eingestellt – obwohl Brüssel eigentlich den Standpunkt vertreten habe, dass das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) wieder eingeführte Rx-Bonusverbot gegen EU-Recht verstoße.
Bis zur deutschlandweiten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 fordert DocMorris ein einfacheres Einlöseverfahrens, das auch Online-Apotheken offenstehen soll. Ein gleichwertiges Äquivalent über die eGK ohne PIN, analog zum Verfahren für die Vor-Ort-Apotheken, könnte den Kundinnen und Kunden der europäischen Online-Apotheken einen volldigitalen und sicheren Weg für die E-Rezept-Einlösung bieten. Mit der Möglichkeit zur Nutzung der digitalen Identität zur Authentifizierung ab dem 1. Januar 2024 müsse auch das E-Rezept für Versicherte über einen niedrigschwelligen Identitätsnachweis einlösbar sein oder über ein papierloses „Scan-Verfahren“ unter Nutzung der Kartenterminals in den Arztpraxen.
„Es gilt, jetzt die technischen sowie gesetzlichen Grundlagen für vollständig digitale Einlösewege zu schaffen und im Sinne der Patientinnen und Patienten auch die Apothekenwahlfreiheit wiederherzustellen. Wir hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt“, so Hess.
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