DocMorris erhält Zulassung für CardLink Patrick Hollstein, 10.04.2024 07:48 Uhr
Jetzt ging alles ganz schnell für die Versender: In Rekordzeit hat die Gematik die erste Zulassung für das neue Verfahren CardLink an DocMorris erteilt. Der volldigitale Einlöseweg soll nun schnell bekannt gemacht werden.
DocMorris hat den Prozess für die Produkt- und Anbieterzulassung für die volldigitale Einlösung von E-Rezepten über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erfolgreich abgeschlossen und von der Gematik die entsprechende Zulassung erhalten. Dies teilte der Versender am Morgen mit. Die technische Lösung erfülle damit alle Anforderungen, der Rollout in der DocMorris-App werde umgehend gestartet.
Erst vor drei Wochen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Verfahren mit seiner 51-Prozent Mehrheit in der Gematik durchgedrückt; danach war die Spezifikationen veröffentlicht worden. Die Versender hatten das Verfahren im vergangenen Jahr über ihren Branchenverband EAPC entwickelt, die Gematik hatte dann im Dezember beschlossen, dass es ein offizielles Produkt werden soll. Erst gestern hatte es geheißen, dass die ersten Zulassungen gegen Ende des Monats kommen sollen.
„Das E-Rezept hat das traditionelle rosa Papierrezept mittlerweile weitgehend abgelöst. Rund 70 Prozent aller Verordnungen werden in Deutschland bereits elektronisch ausgestellt. Aber es gab bisher keinen einfachen volldigitalen Einlöseweg, der mobil von überall funktioniert. Das ändert sich jetzt“, so CEO Walter Hess. „Wir sind der erste zugelassene Anbieter für eine eHealth-Card Link-Lösung und setzen darauf, dass sie viele Patientinnen und Patienten überzeugt. Das E-Rezept ist ein elementarer Baustein unseres DocMorris Gesundheitsökosystems, mit dem wir allen Menschen eine möglichst einfache und zuverlässige Gesundheitsversorgung bieten wollen.“
Um die neue Lösung zu nutzen, müssen die DocMorris-App auf dem Smartphone installiert und die Anmeldung erfolgt sein. Wenn man die App öffnet und die Funktion „E-Rezept einlösen“ wählt, wird der Vorgang mittels SMS protokolliert und man wird durch die Eingabe der auf der eGK aufgedruckten Zugangsnummer (CAN) identifiziert. Anschliessend wird die eGK mit dem Chip an die Rückseite des NFC-fähigen (Near Field Communication) Smartphones gehalten und die Medikationsdaten werden übermittelt.
Danach kann der Patient sein E-Rezept und die darauf verordneten Medikamente einsehen, sowie bei Bedarf zusätzliche Gesundheitsprodukte auswählen und in den Warenkorb legen. Der Vorgang ist einfach und dauert insgesamt nur wenige Sekunden. Die Eingabe einer eGK-PIN ist nicht erforderlich.
Mit der Zulassung bestätigt die Gematik laut DocMorris die sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Eignung des eHealth-Card Link von DocMorris. Die im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) festgelegten Sicherheitsvorgaben seien umgesetzt und die Wirksamkeit durch unabhängige Gutachter bestätigt worden.
Vor jedem Abruf von E-Rezepten würden insbesondere die Echtheit und Gültigkeit der genutzten Gesundheitskarte geprüft. Hierzu werde ein kryptographischer Nachweis nach Vorgaben des BSI erbracht. Die Datenübertragung zwischen Karte und Apotheke sei abhör- und manipulationssicher verschlüsselt und der Zugriff auf die geschützten Versichertendaten der Gesundheitskarte technisch ausgeschlossen. Damit gingen die Sicherheitsmassnahmen des CardLink im Umfang deutlich über die Sicherheitsmassnahmen der Vor-Ort-Lösung hinaus.
„Das E-Rezept macht die Versorgung durch Online-Apotheken schneller und effektiver“, wirbt DocMorris. „Wer ein E-Rezept bei DocMorris bis 20 Uhr einlöst, erhält sein Medikament bereits am nächsten Tag geliefert. Dies gilt bundesweit, auch für Regionen mit schlechterer Versorgungsinfrastruktur beziehungsweise für Menschen mit weiten Wegen zur nächsten Vor-Ort-Apotheke.“
Der neue Einlöseweg für E-Rezepte ermögliche es zudem, chronisch kranke Patienten mit Dauermedikation noch besser zu betreuen. „Sie können sich für ein Folgerezept-Abo einschreiben und damit die lückenlose Versorgung von wichtigen Arzneimitteln sicherstellen. Und nicht zuletzt erlaubt das E-Rezept, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten Verordnungen auch im Rahmen einer telemedizinischen Betreuung ausstellen und zukommen lassen können.“