Zusätzliche Kosten für Krankenkassen

Digitalgesetz kostet knapp eine Milliarde Euro

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Berlin -

Mit dem Digitalgesetz soll endlich die „digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege“ weiterentwickelt und beschleunigt werden. Das darf einiges kosten: Für die Umsetzung zahlen die Krankenkassen laut Referentenentwurf schätzungsweise 789 Millionen Euro, zusätzlich entstehen laufende Kosten in dreistelliger Millionenhöhe.

Für eine Honorarerhöhung der Apotheken gibt es keinen Raum, schon jetzt erwarten die Krankenkassen im nächsten Jahr ein Defizit zwischen 3,5 Milliarden und sieben Milliarden Euro. Laut Referentenentwurf entstehen den Krankenkassen aber auch durch die Umsetzung des Digitalgesetzes zwischen 2024 und 2027 „voraussichtlich einmalig Kosten in Höhe von rund 789 Millionen Euro“. Diese teilen sich demnach auf verschiedene Aufgaben auf:

  • Umsetzung der Beantragung digitaler Identitäten und elektronischer Gesundheitskarten aus der E-Rezept-App heraus
  • Erweiterung der Pflichten der Dienstleister vor Ort auf weitere Dienstleister
  • Umbau der elektronischen Patientenaktensysteme zu einer Opt-out-Anwendung sowie dem Aufbau eines initialen Widerspruchsverfahrens
  • erstmalige Informationen zum E-Rezept
  • Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte mit Informationen
  • Verpflichtung zur Digitalisierung von papiergebundenen medizinischen Dokumenten (Altbefunde) der Versicherten und Übermittlung in die elektronischen Patientenakte

Zusätzlich rechnet das BMG mit laufenden jährlichen Kosten in Höhe von 119,25 Millionen Euro. Denn die Krankenkassen müssen auch weiterhin über das E-Rezept informieren, das soll jedes Jahr rund 250.000 Euro kosten. Die elektronische Patientenatke (ePa) als Opt-Out-Variante schlägt mit rund 114 Millionen Euro jährlich zu Buche. Der Weiterbetrieb des Widerspruchsverfahrens für diese kostet schätzungsweise weitere fünf Millionen Euro pro Jahr.

Einsparpotenziale nicht bezifferbar

Dem gegenüber stünden aber „nicht näher bezifferbare Einsparpotenziale durch eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit sowie weitere Effizienzgewinne durch die bessere Verfügbarkeit von behandlungsrelevanten Daten und die Vermeidung unnötiger und belastender Doppeluntersuchungen“, so das BMG.

Weitere Kosten in Millionenhöhe entstünden auch durch die Fortentwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der Telemedizin.

Für die Leistung der „assistierten Telemedizin“ in Apotheken dient eine Beratungspauschale von 20 Euro als Berechnungsgrundlage: Das BMG geht dabei von 300.000 Beratungen in 2026 aus, dann würden Kosten in Höhe von sechs Millionen Euro für die Krankenkassen entstehen. Für 2027 rechnet das BMG mit 400.000 Beratungen und im Jahr darauf schon mit 500.000 Beratungen, also acht beziehungsweise zehn Millionen Euro an Kosten.

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