Das Kabinett hat das Digitalgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, und gegenüber dem Referentenentwurf gibt es einige Änderungen: So sollen auch E-Rechnungen für Selbstzahler und Privatversicherte eingeführt werden.
Parallel zur verpflichtenden Einführung des E-Rezepts soll für den Bereich der Privatversicherten und Selbstzahler die E-Rechnung eingeführt werden. Sobald die erforderlichen Dienste und Komponenten in der Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung stehen, sollen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken und ihre Abrechnungszentren alle Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen, in elektronischer Form abrechnen können.
Dies schließt laut Entwurf ein, dass auch privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) als Dienstleister oder Inhaber der abgetretenen Forderung (Factoring) technisch an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden.
Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig und setzt deren Einwilligung voraus. Erteilt der Versicherte seine Einwilligung nicht oder widerruft der Versicherte seine Einwilligung, erhält der Versicherte wie bisher eine papiergebundene Rechnung.
Tauchen Fehler auf, können die Versicherten den erneuten Zugriff zum Zweck der Korrektur erlauben. Dies soll „über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgerätes“ geschehen. Mit Einwilligung des Versicherten dürfen die Daten elektronischer Rechnungen für die Dauer von maximal zehn Jahren in den Diensten der Anwendung gespeichert werden.
Bis 1. Januar 2025 soll die Gematik im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der oder dem Bundesdatenschutzbeauftragten alle Maßnahmen durchführen, damit die elektronische Rechnung unter Nutzung der Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht.
Das BMG rechnet mit Kosten für die Gematik in Höhe von 8,3 Millionen Euro sowie 2025 und 2026 jeweils circa 18,6 Millionen Euro. Ab 2027 werden fortlaufende Kosten von circa 3,6 Millionen Euro pro Jahr kalkuliert.
APOTHEKE ADHOC Debatte