Ausstellung nicht in allen Apotheken

Digitale Zertifikate nur mit Telematik-ID

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Berlin -

Apotheken sollen die digitalen Impfzertifikate ausstellen, das steht fest. Auch die Vergütung für diese Dienstleistung ist in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) festgehalten. Eine Besonderheit zeigt sich allerdings erst im Detail: Zur Registrierung auf dem DAV-Portal „Mein-apothekenportal“ wird zwingend eine Telematik-ID benötigt. Mit dieser Pflichtangabe könnten zahlreiche Apotheken aus der Regelung herausfallen – rund 20 Prozent der Apotheken können keine digitalen Nachweise ausstellen. 

Apotheken sollen die Aufgabe der Ausstellung digitaler Impfzertifikate gemeinsam mit den Arztpraxen übernehmen. Die Regeln zur Vergütung sind bereits in der CoronaImpfV festgelegt: 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer können die Apotheken für das nachträgliche Ausstellen abrechnen. Hier wurde nunmehr aber klargestellt: „Sofern Covid-19-Impfzertifikate im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes durch dieselbe Apotheke für eine erfolgte Erst- und Zweitimpfung in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erstellt werden, beträgt die Vergütung für die Erstellung des Covid-19-Impfzertifikates für die Zweitimpfung [...] nur 6 Euro.“

Doch eventuell können gar nicht alle Apotheken an dem Projekt teilnehmen. Denn zur Registrierung auf „Mein-apothekenportal.de“ wird zwingend die Angabe der Telematik-ID gefordert. Ohne diese Nummer kommt der Nutzer/die Nutzerin im Anmeldeverfahren nicht weiter. Im Portal an sich sind alle Apotheken bereits angemeldet. Im geschlossenen Bereich findet sich aber nicht bei allen Nutzer:innen in den Ordnern „Meine Karten“ oder „SMC-B“ eine Telematik-ID. Wer noch keinen elektronischen Heilberufeausweis beantragt hat, der besitzt auch noch keine ID.

Theoretisch sollten alle Apotheken seit Oktober 2020 über solch einen elektronischen Heilberufeausweis und folglich über den Anschluss an die Telematikstruktur (TI) mit Telematik-ID verfügen. Mit dem Ausweis können sich Apotheker:innen künftig persönlich gegenüber der TI authentifizieren. Auch der SMC-B Institutionsausweis sollte bereits vorliegen. Mit diesem Nachweis weist sich jede einzelne Apotheke als Institution aus. Doch in der Praxis zeigt sich ein anderes Bild. In einigen Bundesländern sind es noch gut 20 Prozent, die keinen elektronischen Ausweis haben. Diese Apotheken können nach derzeitiger Planung keine digitalen Impfzertifikate ausstellen. Genutzt wird die TI beim Vorgang nicht – dementsprechend unverständlich ist die vorgeschriebene Angabe der Telematik-ID. Die reine Erfassung der Apotheke als Institution könnte auch über andere Nummern erfolgen.

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