Alternative zum eHBA

Digitale Identität für Apotheker: Frist verstrichen

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Berlin -

Nicht nur Versicherte, sondern auch Ärzt:innen und Apotheker:innen sollen künftig über eine digitale Identität auf die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Dienste zugreifen können. Doch die gesetzlich vereinbarte Frist zur Bereitstellung einer digitalen Identität kann mangels technischer Voraussetzungen nicht eingehalten werden, wie Dr. Susanne Ozegowski, Leiterin der  Abteilung 5 Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Gesellschaftern der Gematik mitteilte.

Bis zum 1. Januar 2025 hatten die zuständigen Stellen – darunter auch jene, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) und elektronischer Berufsausweise zuständig sind – Zeit, auf entsprechendes Verlangen des Leistungserbringers eine digitale Identität für das Gesundheitswesen bereitzustellen, die nicht unmittelbar an eine Chipkarte gebunden ist. So ist es in § 340 Absatz 6 Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.

Doch die Frist konnte nicht eingehalten werden. Darüber hatte das BMG die Gesellschafter der Gematik noch kurz vor Weihnachten informiert. Der Grund: Damit die Frist wirksam werden kann, müssen auch die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Und hier liegt das Problem: „Da die notwendigen technischen Umsetzungen derzeit jedoch noch nicht vorliegen, kann die Erfüllung der Pflichten nach § 340 Absatz 6 SGB V ab dem gesetzlich vorgesehenen Datum nicht erwartet werden“, schreibt Ozegowski.

Digitale Identitäten sollen einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der TI und weiteren Anwendungen wie beispielsweise DiGAs, Patientenportalen und Terminservices ermöglichen und eine Alternative zu Gesundheitskarten darstellen. Die GesundheitsID kann nicht nur von Versicherten, sondern auch von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, Pfleger:innen als Identitätsnachweis genutzt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Apotheken eigentlich auch Identitätsnachweise durchführen; doch das sogenannte Apoident-Verfahren ist bislang nicht vorangekommen.

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