Der Gematik-Beschluss: Anreize und Veto-Rechte Alexander Müller, 01.06.2022 14:36 Uhr
Der Roll-out des E-Rezepts ist beschlossen. APOTHEKE ADHOC liegt jetzt der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gematik vor. Darin werden die Voraussetzungen für die Erweiterung der Testphase festgelegt. Entscheidender Punkt: Ausgerollt wird nur, wenn es läuft. Und die Gematik soll „Anreize“ für Praxen prüfen, die sich früh beteiligen.
„Der Rollout des E-Rezeptes erfolgt unter der Bedingung der vorherigen Erreichung aller abgestimmten Qualitätskriterien“, heißt es im Beschluss. Dabei werden die Ergebnisse der vorherigen Stufen und Regionen berücksichtigt.
Bereits bekannt geworden war, dass im September die KV-Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe den Start machen sollen. Der Start erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen regionalen Organisationen der Leistungserbringer „und in Abhängigkeit von der tatsächlichen technischen und organisatorischen Readiness im Rahmen eines sukzessiven schnellen Hochlaufs“. Ziel ist laut Beschluss „die Überführung in eine Routine, um eine schnellstmögliche Flächenabdeckung zu erreichen“.
Region 2: Sechs weitere Länder
Nach drei Monaten soll der Test auf „Region 2“ ausgeweitet werden, was sechs weitere noch nicht namentlich benannte Bundesländer sind. Diese Ausweitung wird aber laut Beschluss nur unter der Voraussetzung, dass Phase 1 „erfolgreich abgeschlossen wurde“. Und das verlangt konkret einen „gemeinsamen Beschluss über erfolgreichen Abschluss in der Region“. Zwei Monate später und wiederum nur bei beglaubigtem Gelingen von Phase 2 sollen alle restlichen Bundesländer aufgeschaltet werden.
Gematik soll Anreize prüfen
Möglicherweise werden die Praxen doch noch – wie von der KBV gefordert – honoriert, wenn sie frühzeitig mitmachen: „Die Gematik wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Anreizsysteme zur Teilnahme an der Phase 1 kurzfristig etabliert werden können, um schnellstmöglich sowohl weitere Regionen zu gewinnen als auch die für den Phasen-/Regionsübergang gesetzten Ziele zu erreichen“. Die Gesellschafter sollen über den Vorschlag der Gematik innerhalb von zwei Wochen entscheiden.
Unabhängig von den Testregionen sind alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken angehalten, von der Möglichkeit des E-Rezepts Gebrauch zu machen. Die Apotheken müssen sowieso bereit sein: „Verpflichtung zur Einlösung von E-Rezepten bundesweit durch die Apotheken ab dem Starttermin 01.09.2022“, heißt es dazu in der Beschlussfassung.
Muster-16 zur Not
Die Vertreter der teilnehmenden Leistungserbringer werden vor einer Beschlussfassung zu den Qualitätskriterien angehört, auch die Apotheken. Anschließend werden die Kriterien im TI-Ausschuss erarbeitet und von der Gesellschafterversammlung binnen sechs Wochen nach dem gestrigen Beschluss beschlossen.
Zu den Krankenhäusern heißt es im Beschluss, dass sie ebenfalls beteiligt, „es sei denn, die technischen Voraussetzungen sind nicht gegeben“. Es gelte aber die Verpflichtung der Software-Anbieter, die gesetzlichen Vorgaben unverzüglich umzusetzen.
Ferner ist im Beschluss noch einmal festgehalten, dass die Nutzung von Muster-16-Rezepten möglich ist, wenn die technischen Möglichkeiten für das E-Rezept nicht gegeben sind, wenn also zum Beispiel das PVS der Praxis noch nicht so weit ist. Die Hersteller seien aber angehalten, ihren gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, heißt es auch an dieser Stelle.
Der Prozess der Direktzuweisung – etwa bei Zytostatika-Rezepten – soll von der geplanten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts zunächst ausgenommen und in einem unabhängigen Verfahren getestet.
Vereinbart wird im Beschluss auch ein „permanenter Erfahrungsaustausch“ der Beteiligten wie auch der Gesundheitsministerien der Länder. Die Gematik wird den Austausch organisieren. Und abschließend: „Der Starttermin 01.09.2022 steht unter dem Vorbehalt, dass alle Qualitätskriterien durch Gesellschafterbeschluss als erfüllt angesehen werden.“