Forderung an die Kassen

DAV: Keine E-Rezept-Retax bis Jahresende

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Berlin -

Das E-Rezept ist retaxsicher, heißt es in der Theorie. Die Praxis zeigt ein anderes Bild. Die Probleme häufen sich und das wirtschaftliche Risiko steigt. Der DAV reagiert und fordert eine Retaxfreiheit für E-Rezepte bis Jahresende.

Freitextfelder und Berufsbezeichnungen sind nur einige Beispiele, die zu den Problemen beim E-Rezept zählen. Zwar sei der Anteil der E-Rezepte, die auf dem Verordnungsweg oder im Abgabeprozess komplett hängenbleiben, laut der stellvertretenden DAV-Vorsitzenden Anke Rüdinger, minimal. Dennoch: „Es gibt noch zu oft Schwierigkeiten, die die Arbeit der Apothekenteams in Zeiten der Lieferengpass-Krise zusätzlich erschweren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verlangsamen.“

Bei der Angabe der Berufsbezeichnung komme es häufig zu Fehlern in den Datensätzen, die gegebenenfalls eine Neuausstellung erforderlich machen. Denn heile können Apotheken eine fehlende oder fehlerhafte Berufsbezeichnung nicht. „Damit sich die Situation für die Patientinnen und Patienten schnell verbessert, stehen wir derzeit sowohl mit dem Bundesgesundheitsministerium, der Gematik, aber auch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Kontakt“, so Rüdinger.

Zwei AOKen wollen auf eine Retaxation von E-Rezepten, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder nicht korrekt angegeben ist, verzichten, so der DAV. „Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen“, so Rüdinger und begrüßt den Retaxverzicht.

Bis Ende 2024: Keine Retax beim E-Rezept

Rüdinger geht einen Schritt weiter. Die Kassen sollen nicht nur auf Retax bei Problemen mit der Berufsbezeichnung verzichten. „Es wäre sehr hilfreich, wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet. Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat“, so die Forderung.

Was die grundsätzliche Stabilität der Versorgung betrifft, ist Rüdinger zuversichtlich: „Schon in der Pandemie haben die Apotheken beispielsweise beim Aufbau von Testzentren, den Impfzertifikaten und der Herstellung von Desinfektionsmitteln gezeigt, wie flexibel und schnell sie auf Notstände und Systemänderungen reagieren – auch beim E-Rezept zeigt sich, dass die Apotheken, teilweise allerdings mit großem Mehraufwand, die Arzneimittelversorgung trotz eines gesamten Systemumbruchs aufrechterhalten.“

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