CGM/Scanacs: Rezepte doppelt abgerechnet, AOK interveniert Nadine Tröbitscher, 08.08.2023 09:46 Uhr
CGM Lauer hat den Apothekenkund:innen das Angebot der Direktabrechnung gemacht. Konkret geht es dabei um ein Projekt der Tochterfirma Scanacs. Dazu benötigen Apotheken ein weiteres Institutionskennzeichen (IK). Was vorteilhaft klingt, sorgt nun für Probleme. Denn Rezepte wurden doppelt abgerechnet, was ausgerechnet der Kasse auffiel.
„Profitieren Sie von der Kooperation zwischen CGM Lauer und Scanacs für die Direktabrechnung mit cleveren Funktionen“, heißt es auf der CGM-Webseite. Das Konzept: Apotheken können direkt mit den Kassen abrechnen und müssen keinen Abrechnungsdienstleister beauftragen. Das Geld wird direkt von der Kasse auf das Konto der Apotheke gebucht. CGM hofft, darüber ins Abrechnungsgeschäft zu kommen. Denn ein eigenes Abrechnungszentrum hat der Konzern bislang nicht.
Direktabrechnung statt Retax
Geworben wird mit Transparenz, einem DSGVO-konformen Datenaustausch, einem verbesserten Liquiditätsmanagement und Unabhängigkeit sowie einem geringeren Risiko für Retaxationen. Mehr noch: Scanacs nutzt den Slogan: „Unser Ziel: Abschaffung von Retaxationen!“ Apotheken sollen jederzeit alle eingegangenen, abrechenbaren und stornierten E-Rezepte einsehen könne, so das Start-up aus Dresden. Die eingegangenen E-Rezepte würden sowohl auf technische als auch auf fachliche Korrektheit geprüft.
Warum ist ein neues IK nötig? Die Antwort liefert Scanacs auf der Webseite: „Sollte Ihr aktuelles IK bereits an einen Vertrag mit einem Rechenzentrum gebunden sein, darf dieses IK nicht für die Direktabrechnung genutzt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Support.“
Storno der Abrechnung
Ein Apotheker nahm das Angebot an. Er ist zwar vertraglich an ein Rechenzentrum gebunden, sah aber wegen der E-Rezepte eine Lücke. „Mich reizt das Thema Digitalisierung und E-Rezept.“ Und so wurde eine weitere IK beantragt und die Warenwirtschaft von CGM Lauer umgestellt. Die E-Rezepte sollten für das eigentlich beauftragte Rechenzentrum storniert und zu Scanacs umgeleitet werden, erzählt der Apotheker.
Doch die Stornierung muss nicht sauber durchgegangen sein – es kam zur Doppelabrechnung. Das fiel der AOK auf und das Thema Abrechnungsbetrug stand im Raum.
Davon wurde der Apotheker von Scanacs in Kenntnis gesetzt; er sollte die Abrechnungen kontrollieren und mitteilen, welche E-Rezepte betroffen sind. Außerdem meldete sich die AOK beim Apotheker und fragte, welche Sammelrechnung denn storniert werden sollte. Und auch beim Rechenzentrum meldete sich die Kasse.
„Der Fehler liegt wahrscheinlich bei CGM. Wenn jetzt alle Rechnungen platzen, ist der wirtschaftliche Schaden für alle Beteiligten groß.“ Betroffen sind Rezepte aus dem Juni. „Die Juli-Rezepte sind auch schon raus“, so der Apotheker. Inzwischen ist wieder alles umgestellt, die Abrechnung über Scanacs wurde eingestellt.
Fehler bei der Konfigurierung
Was sagt CGM? Es handele sich um einen Einzelfall. Nach der Analyse sei festgestellt worden, dass es aufgrund von ganz bestimmten Konstellationen bei der Konfigurierung zu einem Fehler bei einer Wechsel-Stornierung kommen konnte. „Es sind uns bislang keine weiteren Fälle bekannt. Dennoch informieren wir unsere Kunden vorsichtshalber, dass sie vorerst von Wechsel-Stornierungen absehen mögen.“
Das bedeute, dass bereits bei einem Rechenzentrum eingereichte E-Rezepte nicht mehr zurückgezogen und storniert werden sollten, um es nachträglich im Rahmen der Direktabrechnung einzureichen. Nach erfolgreicher Einrichtung der Direktabrechnung würden E-Rezepte ordnungsgemäß abgerechnet.
CGM ist zu 15 Prozent an Scanacs beteiligt. Neben dem Konzern bietet auch Apotechnik die Direktabrechnung via Scanacs an.