Softwarehaus umgeht Rechenzentren

CGM Lauer macht Angebot für E-Rezept-Abrechnung Alexander Müller, 10.08.2022 10:19 Uhr

CGM bietet erstmalig eine Direkt-Abrechnung für E-Rezepte an.
CGM bietet erstmalig eine Direkt-Abrechnung für E-Rezepte an. Screenshot: cgm.com
Berlin - 

Mit dem Einstieg bei Scanacs hat die CompuGroup Medical (CGM) die Direktabrechnung an den Rechenzentren vorbei eingeleitet. Jetzt geht das Softwarehaus mit einem ersten Angebot in den Markt. Doch das ist aus Sicht der Rechenzentren nicht nur reichlich überteuert, sondern auch schlicht nicht umsetzbar.

Die Idee klingt für Apotheken verlockend: Kaum ist das E-Rezept im System, kann es nach einer Software-gestützten Prüfung an die Krankenkasse geschickt werden, die dann prompt das Geld überweist. Schnell und sicher – so funktioniert eine Direktabrechnung in der Theorie.

Und genau das verspricht CGM Apotheken mit Lauer-Software in einem aktuellen Angebot: „Damit können Sie E-Rezepte jederzeit selbstständig und ohne Beauftragung eines Apothekenrechenzentrums mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. So maximieren Sie Ihre Liquidität und vermeiden Retaxationen.“

Einstieg bei Scanacs

Weil CGM nach eigenem Bekunden „begeistert von den Möglichkeiten des E-Rezepts“ und Mitglied im Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“ ist, soll CGM Direktabrechnung eine cloudbasierte Lösung für die Abrechnung bieten. Die Technik dafür liefert die Firma Scanacs, bei der CGM mindestens beteiligt ist. Gerüchte über eine vollständige Übernahme des Dresdner Unternehmens kursieren schon länger.

VDARZ hält Angebot für nicht umsetzbar

Dass das Angebot ausschließlich für E-Rezepte gilt, ist aus Sicht des Verbands Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) das erste Problem. Denn dazu müsste die Apotheke eine zweite IK beantragen und die Krankenkassen müssten auf zwei Konten überweisen. In allen Gesprächen mit den Kostenträgern über die Zukunft der Abrechnung sei genau das immer ausgeschlossen worden, so VDARZ-Vorstand Klaus Henkel. „Und da weder Scanacs nach eigenem Bekunden noch CGM Rechenzentren im Sinne des Sozialgesetzbuches seien, würde uns interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage die Abrechnung überhaupt erfolgen soll“, so Henkel.

Direktzahlung ausgeschlossen

Weil die Papierrezepte weiter über ein herkömmliches Rechenzentrum abrechnen müssen, sieht Henkel in dem Angebot womöglich sogar eine Aufforderung zum Vertragsbruch. Denn in den Verträgen zwischen Apotheke und ihrem Rechenzentrum sei normalerweise geregelt, dass alle Verordnungen auf diesem Weg abgerechnet werde. Eine „Rosinenpickerei“ der technisch weniger aufwändigen E-Rezepte sei nicht vorgesehen.

Was die schnellere Abrechnung mit den Krankenkassen betrifft, so sind die Zahlungstermine in den Arzneilieferverträgen vereinbart, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen hat. Gespräche über eine flexiblere Abrechnung haben zwar bereits stattgefunden, doch offenbar fürchten die Kassen den Mehraufwand und sperren sich bislang noch. Erst wenn die Verträge angepasst sind, könnten die Rechenzentren früher zahlen. Daher gibt es aktuell nur Finanzierungsangebote, bei der die Abrechner gegen Gebühr vorab einen Abschlag an die Apotheken zahlen.

Weil davon im Angebot von CGM wiederum keine Rede ist und die angebotenen Konditionen zudem deutlich über den Preisen am Markt lägen, zeigen sich die Rechenzentren unbeeindruckt von dem Angriff des Softwarehauses: „Das ist alles nicht zu Ende gedacht – ein Marketingangebot ohne Hand und Fuß“, findet VDARZ-Vorstand Henkel.

Drei Vertragsmodelle

CGM bietet drei Modelle an, je nach Anzahl der eingereichten E-Rezepte. Wer bis zu 200 E-Rezepte pro Monat abrechnet, zahlt dafür 39,90 Euro monatlich, für jedes weitere Rezept 25 Cent. Die zweite Staffel geht bis 1000 E-Rezepte und kostet 79,90 Euro sowie 10 Cent ab dem 1001. Rezept. „Vielabrechner“ können für rund 300 Euro 4000 E-Rezepte im Monat übermitteln, jedes weitere kostet dann 8 Cent. Dazu kommt bei allen Tarifen eine Online-Einrichtungsgebühr von rund 250 Euro oder rund 500 Euro für einen Vor-Ort-Termin.

Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, in den ersten sechs Monaten ist die Grundgebühr in allen Tarifen auf 19,90 Euro gesenkt. Das Early Bird-Angebot gilt aber nur bis Ende September und die Apotheken werden sich überlegen, wie viele E-Rezepte sie in den kommenden Monaten schon erhalten werden. Als Referenz: Gestern wurden laut TI-Dashboard der Gematik bundesweit 3403 E-Rezepte eingelöst – also etwa ein einziges in jeder fünften Apotheke.

Apotheke vergleicht Konditionen

Eine Apotheke aus Niedersachsen hat das Schreiben von CGM ebenfalls erhalten und das Angebot mit den eigenen Konditionen beim NARZ verglichen. Von der Anzahl der Rezepte käme das CGM-Angebot der Kategorie 2 „Allrounder“ infrage. Im Durchschnitt sind hier 1,39 Positionen auf einem rosa Rezept verordnet. Weil jede Verordnungszeile ein eigenes E-Rezept ist, wurde dies im Vergleich berücksichtigt. Demnach zahlt die Apotheke beim NARZ aktuell 0,074 Euro pro Rezept (Verordnungszeile). Das sei sogar ohne die Einrichtungsgebühr günstiger als der Tarif von CGM. Außerdem sieht auch die Apotheke das Problem, die Rezepte auf zwei Abrechner zu verteilen und dem bisherigen Rechenzentrum die E-Rezepte vorzuenthalten.