Seit dem 17. September ist das Upgrade PTV5+ für den Konnektor KoCoBox Med+ auf dem Gematik-Server verfügbar. Das Software-Update wird seit gestern Nacht ausgerollt. Nach den Vorgaben der Gematik sind Apotheken dazu verpflichtet, dieses Upgrade zu installieren.
CGM Lauer hat seine Kunden und Kundinnen in den vergangenen Wochen in mehreren Wellen schriftlich über ein Upgrade für die KoCoBox MED+ informiert. „Ihr Konnektor wird das Upgrade eigenständig vom Gematik-Server herunterladen“, heißt es in dem Schreiben. Durch die komfortable Auto-Update-Funktion installiere sich das Upgrade automatisch. „In Abhängigkeit vom Download-Zeitpunkt erfolgt die Installation entweder in dieser oder in der kommenden Woche in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch“, so CGM weiter.
Inhaber:innen müssen am Morgen nach dem Upgrade die PIN der Institutionskarte (SMC-B) am Kartenterminal eingegeben, „um so die Verbindung zur TI wiederherzustellen“, so CGM. Hierzu fordere das Kartenterminal den oder die Benutzer:in auf. Für die Eingabe solle die SMC-B-PIN bereitgehalten werden. Falls die Auto-Update-Funktion deaktiviert sein sollte, müsse das Upgrade manuell durch den Dienstleister vor Ort eingespielt werden, informiert CGM. „Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, die Auto-Update-Funktion aktivieren zu lassen.“
Die Apotheken seien nach den Vorgaben der Gematik „dazu verpflichtet, das PTV5+ Upgrade zu installieren“, da „alle Komponenten der TI jederzeit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und der Informationssicherheit in der TI umfassend genügen müssen“, so CGM.
Achtung: „Für das PTV5+ Upgrade gelten aus Sicherheitsgründen Fristen, die zwingend beachtet werden müssen. Am 26. Februar 2025 läuft die Gematik-Zulassung der Firmwareversion 5.1.8 (G3-Konnektoren) sowie am 12. März 2025 der Firmwareversion 5.1.10 (G4-Konnektoren) ab“, informiert CGM.
Und weiter: „Ist das PTV5+ Upgrade nicht bis zu diesen Terminen installiert, trennt der Konnektor nach Ablauf der Zulassung spezifikationskonform und eigenständig den Zugang zur Telematikinfrastruktur. Dies bedeute, dass das Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und das Versenden von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht mehr möglich ist. Apotheken können folglich E-Rezepte nicht mehr einlösen.
Nach dem Upgrade sollen folgende neuen Funktionen zur Verfügung stehen:
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