Bundesverband Gesundheits-IT

CardLink: Weitere Einsatzmöglichkeiten gefordert

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Berlin -

Seit CardLink im Frühjahr in Aufruhr versetzte, ist viel passiert. Nach erster Ablehnung der Apothekerschaft gegenüber der extra geschaffenen Versender-Lösung haben sich auch Akteure an eine Übersetzung für das Vor-Ort-Geschäft gemacht. Dabei war CardLink von Anfang an als Übergangslösung gedacht und auch nur für den speziellen Fall konzipiert. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) sieht jedoch weitere Einsatzmöglichkeiten für das neue Verfahren.

In seinem Positionspapier zur Nutzung von eHealth-CardLink „für eine Patient:innen- und Leistungserbringer:innen-fokussierte Versorgung“ hat der Branchenverband dargelegt, dass es noch weitere Ideen rund um das Verfahren gibt. Der Ansatz der gültigkeitsüberprüften Verknüpfung der auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Stammdaten mit einem NFC-fähigen mobilen Endgerät biete eine Vielzahl von Vorteilen für Versicherte, Leistungserbringer und die Industrie, so der Branchenverband. „Die Industrie erkennt vielfältige weitere Use-Cases, welche deutlich über den grundlegenden Verwendungszweck des Verfahrens im Kontext des E-Rezeptes hinausgehen“, heißt es im Positionspapier.

Einsatz in Telemedizin und für die ePA

Dass bisher nur dieser eine Anwendungsfall zulässig ist, sei zu bedauern. Dabei „ließen sich sofort wesentlich Zeit- und Bürokratieeinsparungen auf Seiten der Leistungserbringenden umsetzen“, heißt es. Anwendungsfälle sieht der Verband generell bei benutzerfreundlicheren Authentifizierungen, Online-Check-in-Optionen bei Leistungserbringern, als flächendeckenden und verbesserten Zugriff auf das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA).

So stellt sich der bvitg beispielsweise vor, dass via CardLink sehr simpel und benutzerfreundliche im Rahmen von telemedizinischen Leistungen die Patient:innen identifiziert werden könnten. Auch E-Rezepte könnten so angefordert werden. Sensible Gesundheitsdaten seien damit auch besser geschützt. Ähnlich wie beim Self-check-in beim Fliegen könnte CardLink auch eingesetzt werden, um sich vorab in einer medizinischen Einrichtung anzumelden und benötigte Daten und Unterlagen einzureichen.

Auch die Vorteile in Sachen ePA liegen auf der Hand, denn aktuell sei hierfür ein aufwendiges Authentifizierungsverfahren auf Patientenseite nötig, inklusive PIN, die beantragt werden muss oder der kaum genutzten Online-Funktion des Personalausweises. Dabei seien digitale Identitäten mittels CardLink-Verfahren vereinfacht darzustellen. Weitere Anwendungsfälle sieht der bvitg in der mobilen Notfallversorgung und der ambulanten Pflege.

Grundlegende Verbesserung nach Anpassungen

Für eine „nutzenbringende und wirkungsvolle Ausweitung“ müssten jedoch noch ein paar Punkte angegangen werden: So müssten beispielsweise Standards gefördert, bisher zulässige Authentifizierungsmethoden erweitert und bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen proaktiv erläutert werden. So könnten beispielsweise „gefühlte“ Anwendungshindernisse bei den Krankenkassen abgebaut werden. Zudem seien noch Fehler in der Spezifikation zu beheben.

„Das CardLink-Verfahren hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung in Deutschland grundlegend zu verbessern und bestehende Hürden beim Zugang zu digitalen Versorgungselementen abzubauen“, so das Papier abschließend. CardLink könne dann „ein notwendiger Schritt in Richtung mehrwertbietende Gesundheits-IT sein“.

In den Apotheken ist die Plattform Gesund.de bereits mit der eigenen CardLink-Lösung gestartet, andere Akteure, die mit der standeseigenen Gedisa kooperieren, warten noch darauf, ebenfalls die neue E-Rezept-Einlösefunktion zu nutzen.

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