„Gesundheit geht hier klar vor Geschäft“

CardLink: Kein Wettbewerbsnachteil für Vor-Ort-Apotheken Lilith Teusch, 18.10.2024 10:23 Uhr

Beim CardLink-Verfahren für verschreibungspflichtige Arzneimittel von „vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen" zwischen Präsenzapotheken und Versendern zu sprechen, sei irreführend und falsch, so Pilsinger. Foto: DBT/Achim Melde
Berlin - 

CardLink ist mittlerweile in der Apotheke vor Ort angekommen. Die Kritik an dem Verfahren ist allerdings nach wie vor nicht abgebrochen. Befürchtet werden vor allem Auswirkungen auf den Apothekenmarkt durch die ortsunabhängige Einlösung von E-Rezepten, die den Versandapotheken einen erheblichen Vorteil verschaffen könnte. Sind der Bundesregierung diese Bedenken bekannt? Das wollte der Abgeordnete Stephan Pilsinger (CDU/CSU) wissen.

Mit einigen Monaten Verspätung ist das CardLink-Verfahren nun auch in der Präsenzapotheke verfügbar – sowohl über die standeseigene Gedisa als auch über Anbieter wie Gesund.de. Dennoch reißt die Kritik am umstrittenen Einlöseweg für das E-Rezept nicht ab. Kritiker befürchten, dass sich insbesondere große Versandapotheken durch den Einsatz dieser Technologie einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Dies könnte die ohnehin unter Druck stehenden Vor-Ort-Apotheken weiter schwächen und langfristig zu einer Verdrängung führen.

„Wird nach Einschätzung der Bundesregierung das CardLink-Verfahren zur ortsunabhängigen Einlösung von E-Rezepten zu einer – wie ich befürchte – disruptiven Situation im deutschen Apothekenwesen führen, indem es zu einer massiven Steigerung des Versandhandels rezeptpflichtiger Arzneimittel kommt, wovon die marktmächtigsten Anbieter selbst sprechen?“, will Pilsinger daher von der Bundesregierung wissen.

Wenn der Bund hier Probleme sehe, wie wolle er dann verhindern, dass nur noch schwer verfügbare oder besonders temperaturempfindliche verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Apotheke vor Ort gekauft würden, während leicht verfügbare Rx-Präparate bei Versendern aus dem EU-Ausland gekauft würden?

Vergleichbare Wettbewerbsbedingungen

Die Antwort kam von der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD). Das CardLink-Verfahren sei ein System, das grundsätzlich von allen Apotheken genutzt werden könne, sowohl von Versandapotheken als auch von Vor-Ort-Apotheken, erklärte Dittmar. Es gebe bereits Anbieter auf dem Markt; weitere befänden sich im Zulassungsverfahren. „Insofern bestehen für Versandapotheken und Vor-Ort-Apotheken vergleichbare Wettbewerbsbedingungen“, stellte Dittmar fest.

Beim Versand müsse sichergestellt sein, dass alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, sofern sie verfügbar sind; dies gelte auch für den Versand aus anderen EU-Mitgliedstaaten. „Die Patientinnen und Patienten können die Apotheke, bei der sie Verschreibungen einlösen, selbst wählen. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf das Einkaufsverhalten der Patientinnen und Patienten“, so Dittmar.

Über Versandhandelsverbot nachdenken

„Es ist irreführend und schlicht falsch, beim CardLink-Verfahren mit verschreibungspflichtigen Medikamenten von ‚vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen‘ zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu sprechen“, entgegnete Pilsinger. Versender würden bei hochsensiblen, kühlpflichtigen Medikamenten die Kühlkette nicht strikt einhalten und die Medikamente einfach per Post verschicken.

Die Abgabe solcher empfindlichen Arzneimittel sei für Präsenzapotheken hingegen kein Problem. „Wenn sich dieser Missstand nicht ändert, müssen wir darüber nachdenken, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Gesundheit geht hier klar vor Geschäft“, forderte Pilsinger.