Warum kam das Verfahren durch?

CardLink: Freie Apothekerschaft will Infos Laura Schulz, 11.07.2024 11:56 Uhr

Das CardLink-Verfahren wurde durch den Mehrheitsgesellschafter der Gematik, dem BMG, „durchgedrückt“. Zum Vorgehen fragt die Freie Apothekerschaft nun genauer nach. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das CardLink-Verfahren ist zumindest schon bei den beiden großen niederländischen Versendern angekommen, die Anbieter für die Vor-Ort-Apotheken warten noch auf entsprechende Zulassung. Das Verfahren ist in der Apothekerschaft höchst umstritten – Grund genug für die Freie Apothekerschaft (FA), hier beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch einmal auf den Zahn zu fühlen. Wie konnte das Verfahren trotz der Sicherheitsbedenken durchkommen? Die FA verlangt Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Mitte März stimmte die Gesellschafterversammlung der Gematik über die Einführung des CardLink-Verfahrens ab. Lediglich durch das Votum des BMG als Mehrheitsgesellschafter wurde das Verfahren beschlossen, trotz Bedenken aufgrund möglicher Sicherheitslücken. „Uns ist unbegreiflich, dass die Entscheidung für das Verfahren nur mit der 51%-Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums möglich war“, so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA.

„Alle anderen Gesellschafter hatten begründete Bedenken zum Datenschutz und zur Sicherheit der Technik. Zu diesem Zeitpunkt wusste das Ministerium genau, dass lediglich die ‚Hollandversender‘ CardLink nutzen können. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei erneut um eine offensichtliche Bevorzugung der niederländischen Arzneimittel-Logistiker“, so Hänel weiter.

Neben dem Mehrheitsgesellschafter BMG liegen etwa 22 Prozent der Gematik-Anteile beim GKV-Spitzenverband, etwas mehr als 7 Prozent entfallen auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung, knapp 6 Prozent auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der DAV hat noch knapp 4 Prozent der Anteile. Der Rest verteilt sich auf den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Gewarnt hatte zudem auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Aufgrund des keineswegs einstimmigen Zuspruchs für das CardLink-Verfahren in der aktuellen Form habe die FA daher nun über ihre Kanzlei Brock Müller Ziegenbein einen IFG-Antrag gestellt. Man erhoffe sich dadurch, „nähere Hintergründe über die Entscheidung des Ministeriums zu erfahren“, so der Verein. Ab August will die standeseigene Gedisa eine CardLink-Lösung für die Apotheken bereitstellen. „Ob dieses Verfahren, das augenscheinlich ausschließlich für und mit ausländischen Versendern entwickelt wurde – auch wegen der komplexen Technik – wirklich an den Start gehen kann, dürfte allerdings offen sein“, meint die FA.

Im Antrag der Kanzlei heißt es nun: „Welche Gründe hat das BMG bei der Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH am 14.03.2024 dazu bewogen, für die Einführung des Card-Link-Verfahrens zum Einlösen von E-Rezepten zu stimmen?“ Die Kanzlei bitte nun um „unverzügliche“ Auskunft, „spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Antrags“.